09.11.2012, 14:02 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Frankfurt/Main (dpa) - Angaben von Immobilienmaklern zur Größe einer Mietwohnung sind nicht bindend. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter erklärten damit die Mietminderung eines Wohnungsmieters für rechtswidrig und gaben der Zahlungsklage des Hauseigentümers statt. In einer Internet-Annonce des Maklers hatte gestanden, dass die betroffene Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern hat und 920 Euro Miete im Monat kosten soll. Nach dem Einzug stellten die Mieter jedoch fest, dass die Wohnung tatsächlich nur 62 Quadratmeter umfasst. Sie kürzten die Zahlungen entsprechend.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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