20.11.2012, 17:04 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Erfurt (dpa) - Unter bestimmten Umständen dürfen auch Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen streiken. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Klagen kirchlicher Arbeitgeber zurückgewiesen, die Streikaufrufe untersagen lassen wollten. Ausgeschlossen bleiben Streiks, wenn die Arbeitsbedingungen in paritätischen Kommissionen verbindlich ausgehandelt wurden. Mit dem Urteil soll ein Gleichgewicht zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Interessen von Gewerkschaften hergestellt werden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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