29.11.2012, 11:34 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Karlsruhe (dpa) - Das Land Baden-Württemberg muss Straftäter entschädigen, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zu. Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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