31.01.2013, 20:38 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Berlin (dpa) - Unverheiratete Väter können in Zukunft das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben - notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Eine solche Gesetzesreform verabschiedete der Bundestag jetzt. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur dann verwehrt bleiben, wenn das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Diese Neuregelung gilt auch für Altfälle. Das Gesetz folgt auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH. Darin war die Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet worden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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