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Stadt muss laut Bundesverwaltungsgericht für private Kita zahlen12.09.2013, 20:38 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um Schadenersatz für private Kitakosten ein Grundsatzurteil zugunsten der Eltern gefällt. Diese haben demnach Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine privat organisierte Kinderbetreuung, wenn eine Kommune den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nicht erfüllen konnte. Allerdings gelte der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen, teilte das Gericht in Leipzig mit. Wegen des seit August bestehenden Rechtsanspruchs wird dem Urteil eine Signalwirkung beigemessen.
12.09.2013, 20:38 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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