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Prozesse 0900er-Nummern: Eltern haften nicht für Käufe ihrer Kinder
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
06.04.2017Lesedauer: 1 Min.
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Karlsruhe (dpa) - Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt. Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden. Dafür war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben. Der Junge rief dort 21 Mal an.
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