t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomePolitik

Meineid-Verdacht: Frauke Petrys Immunität soll aufgehoben werden


Ermittlungen wegen Meineids
Frauke Petry soll Immunität verlieren

Von afp, dpa, cwe, df

Aktualisiert am 17.08.2017Lesedauer: 2 Min.
Frauke Petry wollte die AfD auf einen moderateren Kurs bringen.Vergrößern des BildesFrauke Petry wollte die AfD auf einen moderateren Kurs bringen. (Quelle: Ina Fassbender/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

AfD-Chefin Frauke Petry soll ihre Immunität als sächsische Abgeordnete verlieren. Das hat ein Landtagsausschuss in Dresden einstimmig empfohlen.

Der Ausschuss entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die gegen Petry wegen des Verdachts des Meineids ermittelt, wie die Ausschussvorsitzende Christine Clauß (CDU) in Dresden mitteilte. Die Staatsanwaltschaft führt seit fast einem Jahr Ermittlungen gegen Petry wegen des Verdachts des Meineids.

Eine Aufhebung der Abgeordnetenimmunität würde den Weg freimachen für eine Anklage oder einen Strafbefehl. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.

Keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld

Der Ausschuss befasste sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. Petry ist AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag und auch sächsischen Landesvorsitzende.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Clauß betonte, der Ausschuss habe keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen. Es gehe darum abzuwägen, "ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt".

Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, gilt die Aufhebung der Immunität als beschlossen. Bei einem Widerspruch wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August darüber abstimmen. Petry selbst hatte sich selbst persönlich nicht vor dem Ausschuss zu dem Antrag auf Immunitätsaufhebung geäußert.

Petry sprach sich für Aufhebung aus

Die AfD-Vorsitzende hatte sich jedoch im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Verfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern.

AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer, der dem Immunitätsausschuss angehört, begrüßte die Entscheidung. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er. "Ich bin da ganz gelassen und absolut sicher, dass Frau Petry keinen Meineid geleistet hat."

In der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sieht er aber ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners. "Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestagswahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann."

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website