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13-Jährige vergewaltigt: Verfahren gegen Polanski wird nicht eingestellt


13-Jährige vergewaltigt
Missbrauchsverfahren gegen Polanski wird nicht eingestellt

dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Aktualisiert am 19.08.2017Lesedauer: 2 Min.
Roman PolanskiVergrößern des Bildes1977 hatte der heute 84-Jährige Polanski unerlaubten Sex mit einer damals 13-jährigen. (Quelle: ap-bilder)
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Roman Polanski ist mit einem Gesuch auf Einstellung eines Missbrauchsverfahrens gegen ihn in den USA gescheitert. Ein Gericht in Los Angeles lehnte es ab, das Verfahren gegen den Regisseur einzustellen.

Sollte Polanski in die USA zurückkehren, muss er somit weiterhin eine Haftstrafe wegen eines vor 40 Jahren begangenen Sexualverbrechens befürchten. 1977 hatte der heute 84-Jährige unerlaubten Sex mit einer damals 13-jährigen. Auch die Frau hatte sich für eine Einstellung ausgesprochen.

Die heute 54-jährige Geimer sprach sich Anfang Juni für ein Ende des Falls aus - eine "40-jährige Strafe" für Täter und Opfer sei verbüßt worden, sagte sie. Er schulde ihr nichts. Sie hatte argumentiert, der Fall solle als Akt der Barmherzigkeit für sie und ihre Familie zu den Akten gelegt werden.

Doch Goron urteilte, kein Gericht dürfe einen Fall verwerfen, nur weil dies im besten Interesse des Opfers sei. "Ihre Aussage ist der Beleg für die lang anhaltenden und traumatischen Auswirkungen, die diese Verbrechen und die Weigerung des Beklagten, den Gerichtsanordnungen für ein Urteil zu folgen, auf ihr Leben haben."

Im Jahr 1978 hatte Polanski die USA kurz vor dem Urteil verlassen. Er hatte sich im Jahr zuvor schuldig bekannt, verbotenen Intimverkehr mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Die 13-jährige Geimer hatte damals angegeben, Polanski habe sie unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Laut Gerichtsakten hatte er sie mit Champagner und einem Beruhigungsmittel betäubt und sich dann an ihr vergangen.

Im Prozess ließ die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vergewaltigung zwar fallen. Polanski setzte sich aber ab, weil er fürchtete, der Richter werde sich nicht an eine Prozessabsprache halten, die ihm einen weiteren Gefängnisaufenthalt ersparen sollte. Weil gegen ihn ein internationaler Haftbefehl besteht, kann sich Polanski seither nur in Frankreich, Polen und in der Schweiz aufhalten.

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