Hessen will Leidtragende des Orkans "Friederike" steuerlich entlasten. In weiten Teilen des Landes, insbesondere in Nord- und Mittelhessen, seien am 18. Januar beträchtliche Schäden entstanden, teilte das Finanzministerium am Freitag in Wiesbaden mit. "Ganz besonders betroffen sind Wald- und Forstbesitzer." Sie könnten unter anderem dann auf Vergünstigungen bei der Steuer hoffen, wenn wegen des Sturms Gebäude repariert oder neue Maschinen angeschafft werden müssen.
Alle Steuerpflichtigen, die unter den Folgen des Sturmtiefs leiden, könnten die Beseitigung von Schäden am Eigenheim als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Dies gelte auch dann, wenn wegen "Friederike" neuer Hausrat angeschafft werden müsse. Sollten bei dem Sturm Buchführungsunterlagen nachweislich abhanden gekommen sein, dann werde das dem Steuerpflichtigen nicht nachteilig ausgelegt.