Anzeige
Urteile Kein Recht für Frauen auf weibliche Ansprache in Formularen
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Aktualisiert am 13.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin zurück. Klägerin Marlies Krämer fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie «Kunde» oder «Kontoinhaber» nicht angesprochen und pochte auf die Ansprache als «Kundin» oder «Kontoinhaberin». Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Der BGH sieht das nicht so: Die Anrede «Kunde» für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
ShoppingAnzeigen
Meinung|Baerbock bei G7-Treffen auf Capri
Von Patrick Diekmann
Schweigegeld-Affäre
"Unterm Strich nicht schlecht"
Geldwäsche und Sachbeschädigung
"Freundlicher Vater"
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von J. Zielezinski, S. Cleven, C. Cöln
Bio-Labore und Abtreibung
Von Bastian Brauns
Live|Newsblog zur Krise in Nahost
Von S. Cleven, D. Schafbuch, C. Cöln
Interview|Eskalation im Nahen Osten?
Von Simon Cleven
Nach abgebrochener Kundgebung