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Keine Religionsgemeinschaft: Fliegende Spaghettimonster scheitern vor Gericht


Urteil im "Pastafari"-Prozess
"Spaghettimonster" sind keine Religionsgemeinschaft

dpa, t-online.de

Aktualisiert am 02.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Rüdiger Weida vom Verein "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" steht neben einem Schild, das für die "Nudelmesse" des Satirevereins im brandenburgischen Templin wirbt.Vergrößern des BildesRüdiger Weida vom Verein "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" steht neben einem Schild, das für die "Nudelmesse" des Satirevereins im brandenburgischen Templin wirbt. (Quelle: Patrick Pleul/dpa)
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Der satirische Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat nicht die Rechte einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft. Das Land Brandenburg darf verbieten, dass der Verein an Ortseingängen der Stadt Templin auf Hinweisschildern für wöchentliche "Nudelmessen" wirbt.

Der Parodieverein hatte in seiner Klage gegen das Verbot geltend gemacht, dass der Verein als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht habe wie christliche Kirchen. Die dürfen an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen.

Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg erklärten, den Vereinsmitgliedern fehle eine gemeinsame Weltanschauung. Der Verein imitiere Texte und Symbole der christlichen Religion als Mittel der Satire. Beispiel sei das "Monsterunser".

Verein will vor nächst höheres Gericht ziehen

Gemäß dem Inhalt der Satzung fehle der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug, begründete das Gericht. Die Mitglieder des Vereins nennen sich "Pastafaris".

Der Verein werde vor den Bundesgerichtshof ziehen, gegebenenfalls auch zum Bundesverfassungsgericht. Das kündigte der Vorsitzende Rüdiger Weida an und fügte zu: "Zu Not gehen wir bis zum Europäischen Gerichtshof."

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