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"Apfelkönig" scheitert vor Gericht


Klage abgewiesen
"Apfelkönig" scheitert vor Gericht

Von dpa-afx
07.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Marco Steidel hatte vor Gericht den Vorwurf der Wahlmanipulation erhoben.Vergrößern des BildesMarco Steidel hatte vor Gericht den Vorwurf der Wahlmanipulation erhoben. (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa-bilder)
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Marco Steidel hatte einen Traum: Er wollte im Jahr 2016 zum Apfelkönig werden und scheiterte. Vor Gericht setzte er alles daran, doch noch gekrönt zu werden – erfolglos.

In einem kleinen Verhandlungssaal des Amtsgerichts Cottbus in Guben werden seine Pläne am Donnerstag durchkreuzt: Seine Klage gegen den örtlichen Tourismusverein und die Apfelkönigin wird abgewiesen. Wahlmanipulation lautete Steidels Vorwurf, aber der Richter stellt fest: "Es war ja eine bloße Vermutung." Die amtierende Apfelkönigin Antonia Lieske bleibt im Amt.

Neue Wahl steht nächste Woche bevor

Für den gescheiterten Kandidaten Steidel gibt es keinen ehrenamtlichen Adelstitel – keine Auftritte auf Bühnen, Messen und bei Straßenfesten. Kein Zepter, keine Schärpe. Und selbst wenn er mit seiner Klage vor Gericht Erfolg gehabt hätte und die Wahl tatsächlich für ungültig erklärt worden wäre, hätte er als Apfelkönig überhaupt nicht mehr lange regieren können. Am kommenden Wochenende wird beim Gubener "Appelfest" von den Festbesuchern bereits Hoheit Nummer 23 gewählt - und gekrönt.

Das Ehrenamt gilt ein Jahr lang, erstmals waren 2016 Männer zugelassen worden. Dabei gibt es in der Grenzregion Guben laut Tourismusverein gar keine Apfelplantagen mehr – das Ehrenamt knüpft nur an die einstige Tradition an.

Wahl ungültig, weil Siegerin keinen Führerschein besitzt

All das ist für den arbeitslosen Hobbytrödler Steidel, der gerne Äpfel und Apfelkuchen isst, aber nicht relevant. Nach der Gerichtsentscheidung sagt er: "Ich gehe in Berufung, das lasse ich mir nicht gefallen." Dafür hat er nach Gerichtsangaben einen Monat Zeit.

Seine Klage hatte Steidel auch damit begründet, dass die Apfelkönigin keinen Führerschein besitzt. Diesen Punkt wischt das Gericht ebenfalls vom Tisch. Das sei keine Bewerbungsvoraussetzung gewesen, sagt der Richter.

Steidel verzieht kaum eine Miene im Gerichtssaal, seine Augen fixieren einen Punkt im Raum. Ihm gegenüber sitzt der Anwalt des Tourimusvereins, der die Wahl jährlich ausrichtet. Jetzt gebe es eine stabilere Grundlage zu dem Thema, sagt Klaus-Dieter Fuhrmann nach der Entscheidung.

In der Stadt erntete Steidel mit seinem Vorgehen schon jede Menge Spott. Bürgermeister Fred Mahro (CDU) hatte den Verhandlungsbeginn im August so kommentiert: "Dass sich die Justiz mit dieser Posse beschäftigen muss."

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