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Geisterfahrer von Offenburg war betrunken


Panorama
Geisterfahrer von Offenburg war betrunken

Von dapd
22.11.2012Lesedauer: 1 Min.
Der Geisterfahrer von Offenburg war betrunkenVergrößern des BildesDer Geisterfahrer von Offenburg war betrunken (Quelle: dapd)
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Der Geisterfahrer, der bei einem Unfall auf der Autobahn 5 bei Offenburg fünf Menschen mit in den Tod gerissen hat, stand unter erheblichem Alkoholeinfluss. Bei der Obduktion wurde bei dem 20-Jährigen eine Alkoholkonzentration im Blut von 1,9 Promille festgestellt, teilte die Polizei mit.

Ob der Alkoholpegel die Ursache für den Unfall gewesen sei, könne noch nicht abschließend beurteilt werden, hieß es von Seiten der Polizei. Dass der 20-Jährige durch den Unfall Selbstmord begehen wollte, schließen die Ermittler mittlerweile aus. Es wurde kein Abschiedsbrief gefunden. Zum Unfallzeitpunkt herrschte teils dichter Nebel.

Ermittler wollen weitere Zeugen befragen

Zur Klärung der Unfallursache hat die Offenburger Polizei eine achtköpfige Ermittlungsgruppe eingesetzt, die die letzten Stunden im Leben des Unfallverursachers "minutiös nachvollzogen" hat. Nach einem Zeugenaufruf hätten sich allerdings mehrere Personen gemeldet, die noch befragt werden müssten, teilte ein Sprecher mit.

Alle bei dem Unfall Getöteten sollen obduziert werden. Laut Polizei sind die Untersuchungen der Rechtsmediziner der Universität Freiburg weitgehend abgeschlossen.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen geplant

Als Reaktion auf den schweren Unfall hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen an den Autobahnen im Land angeordnet. Bis Ende Juni 2013 sollen auf allen Autobahnausfahrten deutlich sichtbare Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn angebracht werden. Durch sie sollen Autofahrer erkennen, wenn sie in der falschen Richtung unterwegs sind.

Außerdem prüfen die Behörden, ob an allen Autobahnausfahrten und Rastanlagen im Land jeweils zwei Einfahrt-Verboten-Schilder davor warnen, in der falschen Richtung auf die Autobahn zu fahren. Diese doppelte Beschilderung ist in Baden-Württemberg vorgeschrieben.

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