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Costa-Concordia-Unglück: Reederei muss eine Million Euro zahlen

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Kreuzfahrtgesellschaft muss für "Costa"-Unglück zahlen

11.04.2013, 12:02 Uhr | dpa, AFP

Die havarierte "Costa Concordia" vor der italienischen Insel Giglio (Quelle: dpa)

"Costa"-Havarie: Reederei kauft sich mit einer Million Euro frei. (Quelle: dpa)

Rund 15 Monate nach der Havarie der "Costa Concordia" muss die Kreuzfahrtgesellschaft "Costa Crociere" eine Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen. Das Unternehmen einigte sich mit der Justiz auf einen Vergleich, im Gegenzug werden die Ermittlungen gegen die Gesellschaft eingestellt.

Nach der Staatsanwaltschaft stimmte auch das Gericht in Grosseto dem Vorschlag des Unternehmens zu, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa. Mit dem Vergleich vermeidet "Costa" einen möglichen Strafprozess und kann von Überlebenden und Angehörigen der Unglücksopfer nur noch auf zivilrechtlichem Wege belangt werden.

Unternehmen haften für Vergehen ihrer Mitarbeiter

Das Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia" hatte am 13. Januar 2012 mit mehr als 4200 Menschen an Bord einen Felsen vor der italienischen Insel Giglio gerammt und war auf Grund gelaufen. Dabei starben 32 Menschen, darunter zwölf Deutsche.

Der Kreuzfahrtgesellschaft war unter anderem vorgeworfen worden, die Rettungsmaßnahmen verzögert und zu spät Alarm ausgelöst zu haben, um ihr Image zu retten. Nach italienischem Recht haften Unternehmen auch für die Vergehen ihrer Mitarbeiter und können dafür mit Verwaltungsstrafen belegt werden.

"Das ist die vernünftigste Lösung im Vergleich zu dem, was passiert ist", sagte Marco De Luca, der Anwalt von "Costa Crociere". Die Gesellschaft wolle als Kläger in einem möglichen Prozess auftreten und Schadensersatz für den Verlust des Schiffes fordern, kündigte er an.

Foto-Serie: Die Havarie der "Costa Concordia"

Prozess gegen Kapitän Schettino möglich

Die Hauptvorwürfe richten sich weiter gegen den Kapitän Francesco Schettino. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar einen Prozess gegen ihn und weitere Besatzungsmitglieder gefordert.

Ob ein Verfahren eröffnet wird, muss das Gericht noch entscheiden. Die nächste Anhörung ist für den kommenden Montag vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Costa-Kapitän mehrfache fahrlässige Tötung und Körperverletzung, Havarie und das Verlassen des Schiffs vor.

Schettino hat unterdessen die Rückgabe seines Besitzes gefordert, darunter sein Haus und ein Motorrad. Die Güter waren vor einiger Zeit beschlagnahmt worden, um sicherzustellen, dass Schettino Prozesskosten und eventuelle Strafen bezahlen kann. Auch über diesen Antrag muss das Gericht noch entscheiden.

11.04.2013, 12:02 Uhr | dpa, AFP

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