Bundesverfassungsgericht
"Winkeladvokat" ist keine Schmähung09.08.2013, 13:23 Uhr | dpa
. (Quelle: dpa)
Der Begriff "Winkeladvokat" ist keine Schmähkritik - eine solche Bezeichnung kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Die bloße "Unangemessenheit" und "Unnötigkeit" einer solchen Äußerung reiche nicht für eine Verurteilung zur Unterlassung der Äußerung. Ein solches Urteil habe nicht den Zweck, die sachliche Richtigkeit oder Angemessenheit einer Meinungsäußerung in dem Sinne zu gewährleisten, "dass zur Wahrung allgemeiner Höflichkeitsformen überspitzte Formulierungen ausgeschlossen werden" (1 BvR 1751/12- Beschluss vom 2. Juli 2013).
09.08.2013, 13:23 Uhr | dpa
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