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Magnus Gäfgens Anwalt will neuen Prozess gegen Kindermörder


Justiz
Magnus Gäfgens Anwalt will neuen Prozess gegen Kindermörder

Von afp
Aktualisiert am 16.12.2010Lesedauer: 2 Min.
Kindermörder Magnus Gäfgen: Sein Anwalt Michael Heuchemer (linkes Bild) versucht auch acht Jahre nach der Tat alles, um seinen Mandanten aus dem Gefängnis zu holen (Fotos: dpa)Vergrößern des BildesKindermörder Magnus Gäfgen: Sein Anwalt Michael Heuchemer (linkes Bild) versucht auch acht Jahre nach der Tat alles, um seinen Mandanten aus dem Gefängnis zu holen (Fotos: dpa)
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Der Anwalt von Kindermörder Magnus Gäfgen, der für den Mord an dem Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler eine lebenslange Haft im Gefängnis verbüßt, will das Verfahren acht Jahre nach der Tat neu aufrollen lassen. Er hat für seinen Mandanten eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens beim Schwurgericht in Darmstadt beantragt.

Der Jurist beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni, der Gäfgen teilweise Recht gegeben habe. Die Straßburger Richter hatten die Gewaltdrohungen gegen Gäfgen durch deutsche Polizisten während eines Verhörs gerügt. Das sei ein Verstoß gegen das Verbot "unmenschlicher Behandlung" gewesen. Seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stützt Anwalt Michael Heuchemer auf den Umstand, dass in dem Prozess gegen Gäfgen Beweismittel verwendet wurden, die die Polizei unter Androhung von Folter erhalten hatte.

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Der damalige Jurastudent Gäfgen hatte 2002 die Polizei in Frankfurt am Main unter dem Druck der Drohungen zu dem Teich geführt, in den er die Leiche des damals elfjährigen Jakob von Metzler geworfen hatte. Die Frage, ob die Verwendung der widerrechtlich erlangten Beweise zulässig war, könne nur in einem Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland beantwortet werden, betonte Anwalt Heuchemer.

Umstritten auch in Straßburg

Der Straßburger Gerichtshof hatte Gäfgens Vorwurf, sein Prozess in Deutschland sei nicht fair gewesen, abgewiesen. Die Verwendung der unter Gewaltandrohung erzwungenen Beweismittel habe das Urteil nicht entscheidend beeinflusst - zumal Gäfgen die Tat vor Gericht gestanden hatte. Gäfgen habe damit keine Grundlage, einen neuen Prozess zu beantragen, heißt es in dem Urteil. Sechs der 17 Richter kamen jedoch zu einem anderen Schluss: Nach ihrer Auffassung war der Strafprozess gegen Gäfgen nicht fair, weil dabei sogenannte "sachliche Beweismittel" - gemeint sind vor allem die Leiche des Kindes und Reifenspuren von Gäfgens Auto - zugelassen wurden, die ohne Verletzung des Folterverbots wohl nicht sichergestellt worden wären.

Der heute 35 Jahre alte Gäfgen hatte den Jungen Ende September 2002 unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und erstickt, um Lösegeld von den Eltern erpressen. Kurz nachdem er drei Tage später eine Million Euro bei einer Straßenbahnhaltestelle abgeholt hatte, wurde er festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, ob Gäfgens Opfer Jakob von Metzler nicht doch noch leben könnte. Während eines Verhörs drohten Polizisten dem damaligen Magnus Gäfgen mit Misshandlungen, um von ihm den Ort, an dem er Jakob gefangen hielt, zu erpressen.

Milde verurteilt

Die Beamten handelten dabei auf ausdrückliche Anordnung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Daschner sagte später aus, er habe angenommen, der Junge lebe noch. Ihm sei es darum gegangen, das Kind zu retten.

Gäfgen war Ende Juli 2003 wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er ist derzeit im Gefängnis von Schwalmstadt in Hessen inhaftiert. Anderthalb Jahre später wurde in einem weiteren Prozess Polizeipräsident Daschner wegen der Folterandrohung zwar für schuldig gesprochen. Das Gericht hielt ihm aber strafmildernd zugute, dass er sich als leitender Ermittler auf der Suche nach dem Jungen in einer ausweglosen Situation befunden hatte.

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