04.11.2011, 13:31 Uhr | Von Marc Herwig, dpa
Eine Krankenschwester aus Tuttlingen in Baden-Württemberg ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, zwei Patienten zu Tode gespritzt zu haben. Es gebe einfach zu viele Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter Tilman Wagner.
Zwar gebe es auch "gewichtige Hinweise", dass die 48-Jährige tatsächlich für den Tod der beiden Patienten verantwortlich gewesen sein könnte. Letztlich müsse aber der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gelten. Die 48-Jährige, die noch in Handschellen ins Gericht geführt worden war, verließ den Saal als freier Mensch. Die beiden Morde im Kreiskrankenhaus Tuttlingen bleiben ungeklärt.
Dass es Morde waren, daran ließen die Richter keinen Zweifel. In der Klinik waren 2004 innerhalb weniger Wochen ein 78-jähriger und ein 90-jähriger Patient nach Operationen an unerklärlich starken Blutungen gestorben. Laboruntersuchungen zeigten, dass jemand den Patienten eine so hohe Menge des Blutverdünnungsmittels Heparin verabreicht hatte, dass die Blutgerinnung komplett ausgeschaltet war. Bei einer großen Operation ist das fast automatisch ein Todesurteil.
Schnell fiel bei einigen Kollegen der Verdacht auf die 48-Jährige. Auch für den Staatsanwalt kam bis zuletzt nur sie als Täterin infrage, weil sie als einzige aus dem Anästhesie-Team an allen beiden Operationen beteiligt war. Doch die Frau beteuert ihre Unschuld.
Vor dem Landgericht Rottweil entwickelte sich daraufhin ein sieben Monate langer Indizienprozess. Es ging um Heparin und andere Blutverdünnungsmittel, um intravenöse und subkutane Verabreichung, um Laborwerte mit komplizierten Namen und die Frage, wie viele Sekunden Blut zum Gerinnen braucht. Ein Gutachter nach dem anderen wurde gehört - und sie kamen zu recht unterschiedlichen Einschätzungen.
Den Richtern war das am Ende zu wenig. Niemand habe die 48-Jährige bei den Taten gesehen, niemand habe eine Heparin-Ampulle mit ihren Fingerabdrücken gefunden, und vor allem: Niemand habe erklären können, weshalb die engagierte Krankenschwester plötzlich zur Mörderin geworden sein soll. Die Lücken in der Indizienkette seien einfach zu groß, sagte der Vorsitzende Richter.
Und trotzdem merkte man ihm deutlich an, dass er von der Unschuld der 48-Jährigen längst nicht überzeugt war. Es sei im Laufe des Prozesses ein "schwerwiegender Tatverdacht" entstanden, betonte er. "Die Beweisaufnahme hat etliche, auch gewichtige Hinweise auf die Täterschaft der Angeklagten ergeben." Aber letztlich seien es nur Hinweise und teils stichhaltige Vermutungen, und eben keine Beweise.
Vor allem sei es nicht so gewesen wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, dass nur die Anästhesieschwester die Möglichkeit gehabt hätte, den Patienten das Heparin zu verabreichen. Fast jeder Klinikmitarbeiter habe eine Infusion entsprechend manipulieren können.
Möglicherweise sei es Zufall gewesen, dass solche Komplikationen in beiden Fällen bei OPs auftraten, an denen auch die 48-Jährige beteiligt war, sagte der Vorsitzende Richter. Möglicherweise habe der Täter den Verdacht aber auch gezielt auf sie lenken wollen. In dem Prozess waren schon häufiger kritische Stimmen laut geworden, weil einige Kollegen den Verdacht sehr früh auf die Angeklagte gelenkt hatten. Auch bei einigen Aussagen von Klinikmitarbeitern vor Gericht habe man das Gefühl gehabt, dass sie stark von eigenen Interessen gelenkt gewesen seien, sagte Wagner. Das habe die Wahrheitsfindung nicht leicht gemacht.
Die 48-Jährige nahm den Freispruch ohne jede sichtbare Regung auf. Nach der Urteilsverkündung umarmte sie dann Freunde und Verwandte. Allerdings will die Staatsanwaltschaft noch prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Quelle: Von Marc Herwig, dpa
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