27.03.2012, 12:19 Uhr | t-online.de, dpa
Die Vorwürfe gegen den einstmals mächtigsten Bänker der Welt werden immer bizarrer. Jetzt ermittelt die französische Justiz wegen "organisierter Zuhälterei" gegen Dominique Strauss-Kahn. Gleichzeitig beginnt das Zivilverfahren gegen "DSK" im Fall um die angebliche Vergewaltigung des Zimmermädchens Nafissatou Diallo in New York.
Die Staatsanwaltschaft in Lille hatte den Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) stundenlang vernommen - und dann beschlossen, vorläufige Anklage zu erheben. Nach französischem Recht ist das üblich, wenn die Staatsanwaltschaft eine Straftat vermutet, aber den Fall noch eingehender untersuchen will.
Strauss-Kahn war bei mehreren Sexpartys in Washington und Paris, bei denen Frauen den Gästen zu Diensten waren. Für sie sollen Unternehmer bezahlt haben - "DSK" behauptet, er habe nicht gewusst, dass es sich um Prostituierte handelt.
Für die Beteiligung an Zuhälterei drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Falls es sich herausstellt, dass er wusste, woher das Geld kam, hat er sich auch wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Firmengeldern strafbar gemacht. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.
Währenddessen beginnt in New York der Zivilprozess gegen Strauss-Kahn in der Zimmermädchen-Affäre. Nafissatou Diallo wirft ihm vor, er habe sie in der Suite in seinem New Yorker Hotel vergewaltigt. Wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers stellte die US-Justiz das Strafverfahren ein. Die Zivilklage, in der Diallo Schadensersatz fordert, blieb davon aber unberührt. Eine erste Anhörung findet am Mittwoch statt.
Die Vorgänge in der Hotelsuite am 14. Mai 2011 werfen bis heute Fragen auf, ein sexueller Kontakt zwischen Strauss-Kahn und Diallo gilt aber als sicher. Der Franzose selbst gestand in einem TV-Interview eine "unangemessene Beziehung" ein, bestand aber darauf, dass beide den Sex wollten.
Die Staatsanwaltschaft vermutete ursprünglich ein Verbrechen und erhob Anklage wegen Vergewaltigung. Obwohl Strauss-Kahn auf seiner Unschuld beharrte, musste er den Chefposten beim IWF niederlegen und seine Ambitionen auf eine Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl begraben.
Diallo verwickelte sich während des Prozesses in Widersprüche, zuletzt bezeichneten sie selbst die Ermittler als notorische Lügnerin. Das Strafverfahren wurde deshalb Ende August eingestellt, Strauss-Kahn kehrte nach Frankreich zurück.
Noch vor Beginn eines Strafprozesses strengte Diallo Anfang August dann eine Zivilklage gegen Strauss-Kahn an, in der sie Schadensersatz in unbestimmter Höhe wegen eines "gewalttätigen und sadistischen Angriffs" forderte. Strauss-Kahns Anwälte werteten dies als Beweis dafür, dass es dem Zimmermädchen vor allem darum gehe, aus den Vorwürfen finanziellen Profit zu schlagen.
Bei der Anhörung am Mittwoch muss Richter Douglas McKeon über einen Antrag von Strauss-Kahns Anwälten entscheiden, das Verfahren einzustellen. Sie argumentieren, dass der Franzose als IWF-Chef damals über diplomatische Immunität verfügte. Diallos Anwälte sehen das anders und werfen der Gegenseite vor, das Verfahren verschleppen zu wollen. Weder Strauss-Kahn noch Diallo müssen vor Gericht anwesend sein. Eine Entscheidung dürfte erst in den kommenden Wochen fallen.
Sollte das Gericht den Antrag von Strauss-Kahns Verteidigung zurückweisen, beginnt für beide Seiten die langwierige Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, bei der sie Beweismittel zusammenstellen und Zeugenaussagen einholen.
27.03.2012, 12:19 Uhr | t-online.de, dpa
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