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Justiz: Schwerverbrecher vorzeitig aus dem Knast?

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Schwerverbrecher vorzeitig aus dem Knast?

10.04.2012, 17:51 Uhr | dpa

Freigänger trotz lebenslanger Haft? Auch Schwerverbrecher könnten von Haftlockerungen profitieren (Quelle: dpa)

Freigänger trotz lebenslanger Haft? Auch Schwerverbrecher könnten von Haftlockerungen profitieren (Quelle: dpa)

Schwerverbrecher, die eigentlich zu lebenslanger Haft verurteilt sind, sollen bereits nach fünf Jahren aus dem Gefängnis kommen und einen sogenannten Langzeitausgang erhalten. Gleich mehrere Bundesländer haben sich für entsprechende Lockerungen des Strafvollzugs ausgesprochen. Experten der Polizei reagierten entsetzt auf diese Pläne: "Schwerverbrecher nach kürzester Zeit wieder auf Bürger loszulassen, ist skandalös und wäre ein gefährliches Experiment", heißt es von Seiten der Polizei.

Der Vorschlag kam von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg. "Straftäter dürfen nicht vollständig von der Außenwelt isoliert werden", sagte der Politiker der Linkspartei gegenüber der "Bild"-Zeitung. Die Lockerung der Haftbedingungen diene der besseren Resozialisierung der Gefangenen. Dagegen erklärte der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, die Pläne seien ein "Hohn gegen die Opfer".

Früher Urlaub diene Resozialisierung

Nach Auffassung Schöneburgs gebiete es die Verfassung, auch bei schweren Straftätern eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft anzustreben. Als ersten Schritt soll den verurteilten Straftätern bereits nach fünf Jahren im Gefängnis ein Ausgang von bis zu 21 Tagen gewährt werden. Bislang ist der erste Hafturlaub frühestens nach zehn Jahren möglich, in Bayern können zu lebenslanger Haft verurteilte Täter erst nach zwölf Jahren Hafturlaub beantragen.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: "Bei uns geht in jedem Fall Opferschutz vor Täterschutz. Und mit dem Schutz potenzieller Opfer ist es überhaupt nicht zu vereinbaren, wenn ein zu lebenslanger Haft Verurteilter schon nach fünf Jahren wieder frei herumläuft." Zu diesem Zeitpunkt hätten zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter noch mindestens zehn - in Bayern im Schnitt 15 Jahre - vor sich. "Da kann sich jeder ausrechnen, dass die Fluchtgefahr einfach zu groß ist", sagte Merk.

Hafterleichterungen aus Kostengründen?

Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, ist strikt gegen frühzeitige Hafterleichterungen: "Ein sogenannter Langzeitausgang nach fünf Jahren Haft würde das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger schwer erschüttern." Witthaut äußerte den Verdacht, dass die Überbelegung in vielen Gefängnissen und die Personalknappheit beim Justizvollzugspersonal ein Motiv für den Vorstoß sein könnten. "Aus Kostengründen darf die Bevölkerung aber keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt werden."

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach bezeichnete die Pläne als "Schlag ins Gesicht der Opfer". Ein verfrühter Haftausgang für die Opfer "unerträglich", sagte der CDU-Politiker der "Berliner Morgenpost". Die Langzeitausgänge widersprächen dem Sühnegedanken des Strafvollzugs. Er hoffe, dass kein CDU-geführtes Bundesland auf die Idee komme, bei dieser Initiative mitzumachen.

Der brandenburgische Justizminister wies derweil die Vorwürfe, er wolle einen "Freizeitvollzug für Verbrecher" schaffen und stelle den Täter- vor den Opferschutz, "hysterisch und populistisch" zurück.

Mehrheit für eine Neuregelung

Im September hatten sich zehn Bundesländer auf Lockerungen im Strafvollzug verständigt. Ein entsprechender Musterentwurf soll Grundlage für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern sein. Es bleibt aber den Länder selbst überlassen, welche Formulierungen des Mustertextes sie in ihre jeweiligen Gesetze übernehmen. Solange die Länder keine eigenen Gesetze haben, gilt ein Bundesgesetz weiter, wonach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Täter nach zehn Jahren Haft Urlaub bekommen können.

Neben Brandenburg prüfen derzeit auch Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und alle ostdeutschen Bundesländer eine Neuregelung.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnte indessen vor unterschiedlichen Regelungen: Es sei aberwitzig, dass ein zu lebenslanger Haft verurteilter Strafgefangener in Brandenburg bereits nach fünf Jahren die Möglichkeit des Aufenthaltes in der Freiheit erhalten könne, "während derselbe Gefangene in Niedersachsen frühestens nach acht Jahren oder in Bayern nach zwölf Jahren in den Genuss einer solchen Lockerung kommen kann", sagte der Bundesvorsitzende Anton Bachl.

Quelle: dpa

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