24.04.2012, 09:45 Uhr | dpa, dapd, AFP
Vier frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre. Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zu. Das Pilotverfahren hat Signalcharakter für bundesweit mehrere Dutzend Betroffene.
Die Höhe der Entschädigung setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für die Entschädigung in die Pflicht genommen werden.
In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.
Die einstigen Sexualstraftäter waren in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg nach Verbüßung ihrer Haftstrafen noch weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung genommen worden. Damit wurde die bei ihrer Verurteilung geltende Verwahrungs-Höchstfrist von zehn Jahren deutlich überschritten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte diese Praxis der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als rechtswidrig beurteilt. Das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Einschätzung im Mai 2011 an. Bei der mündlichen Verhandlung im März 2012 hatte das Landgericht deshalb bereits angedeutet, dass die Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld für die unzulässige Zeit hinter Gittern haben.
Die vier Kläger waren in den 1970er und 1980er Jahren alle wegen Sexualverbrechen verurteilt worden, einer von ihnen auch wegen versuchten Mordes. Sie hatten Haftstrafen von fünf bis 15 Jahren bekommen.
Zudem war Sicherungsverwahrung angeordnet worden, die dann aber - nach Abschaffung der Zehnjahresfrist im Jahr 1998 - immer weiter verlängert wurde. Im Juli beziehungsweise Herbst 2010 waren die vier Männer aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.
Quelle: dpa, dapd, AFP
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