14.06.2012, 15:20 Uhr | dpa
Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" wird es in absehbarer Zeit nicht am Zeitungskiosk zu kaufen geben. Das Oberlandesgericht München wies eine Berufung des britischen Verlegers Peter McGee gegen eine einstweilige Verfügung zurück, die ihm die Veröffentlichung kommentierter Auszüge untersagt.
Bereits im März hatte das Landgericht München die einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern gegen die Veröffentlichung bestätigt. Bayern ist Rechtsnachfolger des 1945 verbotenen Eher-Verlags in München und besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an "Mein Kampf".
McGee wollte Passagen aus der Hetzschrift gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer 16-seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte. Auf zweispaltigen Seiten sollten in der ersten Spalte jeweils die Auszüge aus der Hetzschrift den Kommentaren von Historikern in der zweiten Spalte gegenüberstehen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Urheberrecht des Freistaates. Insbesondere das Zitatrecht decke die Verwendung der Auszüge nicht. Zitate dürften lediglich als Hilfsmittel verwendet werden und müssten nebensächlich sein. In der geplanten Veröffentlichung dienten sie allerdings vor allem dazu, "Mein Kampf" einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nebensächlich seien hier hingegen die Kommentierungen.
Verleger McGee zeigte sich enttäuscht: "Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts", sagte er. Er wolle nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Quelle: dpa
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