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Ex-Schatzmeister der Grünen: Parteigeld für Prostituierte veruntreut

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Ex-Schatzmeister der Grünen: Parteigeld für Prostituierte veruntreut

05.11.2012, 15:18 Uhr | dapd, dpa

Der ehemalige Grünen-Schatzmeister, Christian Goetjes, hat rund 274.000 Euro veruntreut (Quelle: dapd)

Der ehemalige Grünen-Schatzmeister, Christian Goetjes, hat rund 274.000 Euro veruntreut (Quelle: dapd)

Der frühere Schatzmeister der Brandenburger Grünen hat gestanden, Parteigelder veruntreut zu haben. Als Grund nannte er die Beziehung zu zwei Prostituierten. "Ich bedaure das und möchte mich entschuldigen für den finanziellen und politischen Schaden", sagte Christian Goetjes beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Potsdam.

Fast zwei Jahre lang habe er Geld von Partei- auf Privatkonten überwiesen und Bargeld aus der Parteikasse genommen, sagte der 34-Jährige.

274.000 Euro veruntreut

Laut Anklage hat Goetjes von Januar 2009 bis Februar 2011 knapp 274.000 Euro veruntreut. Staatsanwalt Günter Handke listete 267 Fälle auf. Dafür soll der 34-Jährige Rechnungen gefälscht, Zahlungsgründe erfunden und Empfänger fingiert haben.

Nach eigenen Angaben bediente er sich 2009 erstmals am Parteigeld, um seiner damals heroinabhängigen Freundin beim Entzug zu helfen. Er habe ihr für 20.000 Euro einen Entzug finanziert.

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Selbst Betrugsopfer geworden

Danach kam er nach eigenen Angaben mit einer anderen Prostituierten zusammen. In dieser Beziehung sei er selbst das Betrugsopfer gewesen, sagte er. Die Frau habe ihm vorgegaukelt, Geld für den Krankenhausaufenthalt ihrer Schwester zu brauchen und von einem privaten Kreditgeber erpresst zu werden.

Insgesamt habe er ihr 200.000 Euro gegeben, sagte Goetjes. Anschließend sei sie abgetaucht.

Im Februar 2011 hatte der Schatzmeister überraschend alle Parteiämter niedergelegt und war danach untergetaucht. Ende März 2011 fand ihn die Polizei in Berlin-Wedding und nahm ihn vorübergehend fest.

In einem Zivilrechtsverfahren im Frühjahr 2012 hatte der Landesvorstand das Angebot des angeblich mittellosen Goetjes akzeptiert, wenigstens 65.000 Euro zurückzuzahlen. Der Prozess wird am 15. November fortgesetzt. Das Urteil könnte am selben Tag gesprochen werden.

Quelle: dapd, dpa

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