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Doppelmord in Notzing: Tödliche Wut über verlorene Verlobung

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Tödliche Wut über verlorene Verlobung

29.01.2013, 16:23 Uhr | André Jahnke, dpa

Doppelmord Notzing: Angeklagter Christoph W. (Quelle: dapd)

Der Angeklagte Christoph W. im Saal des Landgerichts in Landshut. (Quelle: dapd)

Es ist das tragische Ende einer Liebe von zwei jungen Menschen. Das Mädchen ist 15 Jahre alt, als sie ihren ersten Freund kennenlernt - drei Monate später ist sie mit dem 19-Jährigen verlobt. Ein Jahr später beginnt der junge Mann, ein Haus für die gemeinsame Zukunft zu bauen. Als das Mädchen zwei Jahre später das Eheversprechen löst, ahnt sie nicht, wie verhängnisvoll diese Entscheidung ist. Ihre erste Liebe steht nun wegen Doppelmordes vor dem Landgericht Landshut.

Der Heizungsmonteur soll die Eltern seiner Ex-Verlobten getötet haben, weil er sie für das Ende der Beziehung verantwortlich machte. Im Prozess rücken gleich zu Beginn Fragen zu seiner Persönlichkeit in den Fokus.

Der Angeklagte zeigt keine Regung

In den Gerichtssaal wird der 22-Jährige mit Hand- und Fußfesseln gebracht. Die Gefängnisjacke zieht er sich - zum Schutz vor den zahlreichen Fotografen und Kamerateams - über das Gesicht. Während der Verhandlung scheut er jeden Blick in den voll besetzten Zuschauerraum und starrt zur Richterbank. Nur ab und zu spricht er mit seinem Anwalt. Keine Regung ist zu sehen.

Die Zuhörer im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Landshut sind umso schockierter, als der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest. Darin: die grausigen Details der Tat vom 30. März 2012.

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Über 30-mal auf die Mutter eingestochen

Demnach dringt der Angeklagte über ein Kellerfenster am frühen Morgen in das Wohnhaus der Eltern im oberbayerischen Notzing ein. In der Küche findet er ein Messer. Er kennt sich aus in dem Haus, in dem er jahrelang ein- und ausgegangen ist. Dann wartet der junge Mann im Wohnzimmer auf die Rückkehr des 60 Jahre alten Vaters, der seine Tochter an diesem Morgen zur Berufsschule gebracht hat. Er stürzt sich auf den Mann, sticht mehrmals zu und schlägt schließlich mit einem Schürhaken auf den Schädel seines Opfers ein.

Dann wartet er auf sein eigentliches Ziel, die 54 Jahre alte Mutter. Sie macht er vor allem für die Trennung verantwortlich. Rasend vor Wut sticht er mehr als 30-mal auf sie ein, schlägt mit Schürhaken und Beil zu. Staatsanwalt Ralph Reiter spricht von "einem Übertöten". Als sie sterbend fragt: "Warum?" habe der Angeklagte gesagt: "Weil Ihr mir meine Frau genommen habt", sagt Reiter.

Persönlichkeit des Angeklagten rückt in den Blickpunkt

Zum Prozessauftakt findet der Heizungsmonteur keine eigenen Worte. Sein Anwalt liest eine Erklärung vor. Demnach bedauert der Angeklagte die Tat und übernimmt die alleinige Verantwortung. Er habe nicht geglaubt, dass er zu einer solchen Tat fähig sei. Ihm sei bewusst, dass er größtes Leid über die Familie der Opfer gebracht habe.

Sein Verteidiger ist überzeugt, dass sein Mandant nur eingeschränkt schuldfähig ist. "Er leidet an einer Art Borderline-Syndrom, hat eine eindeutige Bindungsstörung", betont Rechtsanwalt Winfried Folda. Der junge Mann habe in all seinen Beziehungen extrem geklammert und sei sehr eifersüchtig gewesen. In einem vorläufigen Gutachten attestiert auch ein Sachverständiger dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung. Seine Steuerungsfähigkeit sei aber nicht eingeschränkt, heißt es darin.

Ex-Verlobte zur Beihilfe gezwungen?

Vor allem auf die Gutachter kommt es in diesem Verfahren an. Sie werden insbesondere auf die Tage nach dem Doppelmord schauen. Laut Anklage wartete der Heizungsmonteur stundenlang auf seine Ex-Verlobte und zwang sie, bei der Beseitigung ihrer toten Eltern zu helfen. Die Leiche des Vaters wollten sie zunächst in dem Rohbau des Hauses verbrennen, das der junge Mann für sich und seine Liebe gebaut hatte.

Als dies scheitert, tragen sie den halbverkohlten Leichnam ins Auto und versuchen, ihn in einem Wald zu verscharren. Letztlich vergraben sie die Leichen im Blumenbeet des Vorgartens und versuchen zwei Tage lang, den Tatort von den vielen Blutspritzern zu reinigen.

"Lassen Sie den Angeklagten unter keinen Umständen alleine!"

Die heute 18-Jährige wurde bereits vom Amtsgericht Freising wegen Strafvereitelung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt, hat jedoch Berufung eingelegt. Die Frau ist am 7. Februar als Zeugin geladen. Ob sie aussagen wird, ist fraglich. Weil ihr Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf sie die Aussage verweigern.

Bis dahin konzentriert sich alles auf ihren Ex-Verlobten, der als suizidgefährdet gilt. In jeder Verhandlungspause weist die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert die Justizbeamten eindringlich an: "Lassen Sie den Angeklagten unter keinen Umständen alleine!"

Quelle: André Jahnke, dpa

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