01.02.2013, 15:24 Uhr | dpa
Ein Fremdenlegionär muss für den kaltblütigen Mord an einem Unternehmer lebenslang in Haft. In seinem Urteil stellte das Landgericht Berlin außerdem die besondere Schwere der Schuld fest - wegen Heimtücke und Habgier.
Das Gericht ist sich sicher, dass der Söldner den Makler bei dessen Abendspaziergang auf der Berliner Fischerinsel mit einem Schuss ins Herz hinterrücks ermordet hat. 10.000 Euro Lohn für den Killer seien vereinbart gewesen.
Der frühere Angehörige der polnischen Luftwaffe hatte die Tat vom 3. November 2008 bestritten. Das Gericht hatte nach sieben Monaten Prozessdauer jedoch keine Zweifel an seiner Schuld.
Als Auftraggeber wurden zwei Bauunternehmer bereits im Februar 2010 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Beide hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Unternehmer sollte nur verprügelt werden, hatten sie damals behauptet.
Der Legionär habe jedoch ganz deutlich erklärt, "er werde töten", sagte der Richter. Die Verurteilten hätten den Makler für Zahlungsausfälle in ihrer Firma verantwortlich gemacht. Es soll sich um Ausstände in Millionenhöhe gehandelt haben.
Quelle: dpa
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