Spektakuläre Wende
Zwei Buchstaben retten Gustl Mollath06.08.2013, 18:55 Uhr | dpa, AFP
Sieben Jahre wurde Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Nach einer spektakulären Wende in der Justizposse ist der 56-Jährige nun frei. Zu verdanken hat Mollath dies zwei kleinen Buchstaben.
Das Strafverfahren gegen Mollath wird wieder aufgenommen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) beschlossen. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen den mutmaßlich gemeingefährlichen Nürnberger aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate sieht "den Rechtsstaat in Bayern wiederhergestellt".
Mit dieser Entscheidung hob der 1. Strafsenat eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.
Das OLG stützte sich auf ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths inzwischen geschiedene Frau die tätlichen Angriffe ihres Manns belegen wollte. Dieses Attest sei als "unechte Urkunde" zu werten, urteilte das OLG. Demnach stammte das Attest zwar von einem approbierten Arzt. Es habe aber nur den Namen der Praxisinhaberin genannt, so dass der Eindruck entstanden sei, es handle sich in dem Befund um deren Meinung.
Chronologie: Der Fall Mollath (Quelle: dpa)Der unterzeichnende Arzt, der Sohn ihrer Hausärztin, der als Weiterbildungsassistent in der Praxis beschäftigt war, habe zwar "i.V." für in Vertretung geschrieben. Dies aber so klein, dass es im Original nicht zu erkennen gewesen sei. Wegen der Bedeutung des Attests seien Auswirkungen für das Urteil des Jahres 2006 nicht auszuschließen.
Der Fall Mollath hatte über Bayern hinaus für heftige Empörung gesorgt, Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) war zeitweise politisch schwer unter Druck geraten. Ende 2012 hatte sie dann selbst einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters angeordnet.
Merk erklärte nach dem jüngsten Urteil: "Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben." Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Jetzt müsse ein faires und objektives Wiederaufnahmeverfahren gewährleistet werden, sagte er.
Der bayerische SPD-Spitzenkandidat Christian Ude betonte: "Damit wird ein langjähriger bayerischer Justizalptraum beendet, der das Ansehen der Justiz beschädigt und viel Unbehagen und Misstrauen aufgetürmt hatte."
Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen haben soll.
Der 56-Jährige bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Justizopfer. Außerdem glaubt er, dass der ganze Fall ein Komplott gegen ihn ist, nachdem er Schwarzgeldgeschäfte seiner als Bankberaterin bei der HypoVereinsbank tätigen Frau in Millionenhöhe aufgedeckt und sie angezeigt habe. Gerade diese Ausführungen trugen zu seiner Einweisung bei: unter dem Vorwurf, einer paranoiden Gedankenwelt zu folgen. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen Gustl Mollaths im Kern stimmen.
06.08.2013, 18:55 Uhr | dpa, AFP
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