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Gustl Mollath erfolgreich vor Bundesverfassungsgericht

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Justizopfer

Gustl Mollath erfolgreich mit Verfassungsbeschwerde

05.09.2013, 17:53 Uhr | AFP, dpa

Gustl Mollath; Justiz; Bayern (Quelle: dpa)

Der seit Jahren in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath verlässt das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth mit seiner selbstgezogenen Topfpflanze. (Quelle: dpa)

Der sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat nun mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Urteile des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg unzureichend begründet gewesen seien und zudem die Freiheitsrechte Mollaths verletzten.

Der 56 Jahre alte Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung der Beschlüsse wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Sie seien schließlich Grundlage eines "tiefgreifenden Eingriffs" in das Freiheitsrecht Mollaths.

"Leichtfertigkeit" und "stupender Starrsinn"

In einer ersten Reaktion übte Mollaths Anwalt scharfe Kritik an der bayerischen Justiz sowie an Ministerin Beate Merk (CSU). Die Richter in Bayern hätten Mollath mit "unverantwortlicher Leichtfertigkeit" in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit "stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten", sagte Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack.

Das jetzige Urteil sei auch eine "Ohrfeige" für Merk, sagte der Anwalt: Die Politikerin habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. Sie habe verfassungsblind und inhuman Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert.

Mangelhafte Arbeit der Gerichte

Chronologie: Der Fall Mollath (Quelle: dpa) Chronologie: Der Fall Mollath (Quelle: dpa)Die Karlsruher Richter warfen ihren beteiligten Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. "Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügten nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen."

Mollath war 2006 wegen Angriffen auf seine Ex-Frau in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Er hatte die Taten jedoch stets bestritten. In dem Verfahren hatte er auch über Schwarzgeldgeschäfte seiner bei der HypoVereinsbank als Bankberaterin arbeitenden Frau in Millionenhöhe berichtet, was das Gericht als paranoid bewertete. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen im Kern stimmten.

2011 hatte dann das Landgericht Bayreuth die Verlängerung der Unterbringung mit der Begründung angeordnet, es sei zu erwarten, dass Mollath in Freiheit weitere Straftaten begehen werde. Das Oberlandesgericht Bamberg schloss sich dieser Einschätzung an.

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Karlsruhe rügte nun, dass beide Gerichte keine Gründe dafür genannt hätten, warum Mollath weiterhin gefährlich sei. Zudem hätten sie Umstände, die Mollath entlasten, nicht berücksichtigt.

Mollath war im August diesen Jahres aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg auf freien Fuß gesetzt worden. Auslöser waren Zweifel an einem für die Unterbringung mitentscheidenden Attest.

05.09.2013, 17:53 Uhr | AFP, dpa

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