Mollath nach Erfolg in Karlsruhe
"Die Medien waren meine letzte Hoffnung"06.09.2013, 14:06 Uhr | dpa, AFP
Gustl Mollath hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Erfolg: "Wenn alles versagt, brauchen wir die Medien." (Quelle: dpa)
Karlsruhe hat in der Causa Mollath ein klares Signal nach Bayern gesandt: Seine Unterbringung in der Psychiatrie in den vergangenen Jahren verstieß gegen das Grundgesetz. Gustl Mollath selbst betont die Hilfe der Medien. Auch im Wahlkampf bleibt der Fall auf der Agenda.
Der jahrelang gegen seinen Willen in der bayerischen Psychiatrie untergebrachte, inzwischen freigelassene Gustl Mollath hat die Bedeutung der Medien hervorgehoben.
"Wenn alles versagt, dann brauchen wir Medien, die die Versager öffentlich machen und so noch ein letzter Notfallschutz sind", sagte Mollath. Dies gelte auch für seinen Fall.
Sein einziger Ausweg sei gewesen, über Medien Öffentlichkeit herzustellen. "Das war der einzige denkbare Notfallschirm, bei dem es aber sehr unwahrscheinlich war, dass die Reißleine zu ziehen ist", schilderte Mollath seine Situation.
"Mir war klar, das grenzt an ein Wunder, diese Mauer des Unverständnisses und der Unglaubhaftigkeit zu durchbrechen. Aber diese ganz kleine Chance war die einzige, die ich nutzen konnte."
Chronologie: Der Fall Mollath (Quelle: dpa)
Mit Erfolg: Nach und nach kam wieder Bewegung in den Fall. Anfang August ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie Mollaths umgehende Freilassung an. An diesem Donnerstag gab das Bundesverfassungsgericht einer Beschwerde Mollaths statt: Seine Unterbringung in der Psychiatrie war seit 2011 verfassungswidrig.
Die entsprechenden Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg hätten Mollaths Grundrecht auf Freiheit sowie die Verhältnismäßigkeit missachtet, urteilten die Karlsruher Richter. Die bayerischen Kollegen hätten die fortgesetzte Unterbringung in der Psychiatrie nicht gut genug begründet.
Die Verfassungshüter betonten über den Fall hinaus, dass Richter bei Entscheidungen über die Unterbringung von Menschen in der Psychiatrie grundsätzlich zu eigener Sachaufklärung verpflichtet sind.
Sie müssten vor allem ihre Prognoseentscheidung zur weiteren Gefährlichkeit der Betroffenen selbst treffen und dürften dies nicht einem Sachverständigen überlassen.
Der heute 56-jährige Mollath saß seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt hatte.
Nach dem Erfolg Mollaths vor dem Bundesverfassungsgericht forderte die SPD erneut den Rücktritt der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU). Sie sei als Ressortchefin nicht tragbar, sagte der SPD-Spitzenkandidat für die bayerische Landtagswahl, Christian Ude, der "Augsburger Allgemeinen". Die Karlsruher Entscheidung sei eine "schallende Ohrfeige" für Merk.
Merk verwahrte sich gegen die SPD-Kritik: "Wenn die Opposition aus den Entscheidungen der Gerichte einen Vorwurf gegen mich herleitet, zeigt sie eine erschreckende Unkenntnis." Es werde der falsche Eindruck erweckt, sie hätte die Entscheidung der Gerichte auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen und ändern können.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will das Unterbringungsrecht ändern - zugunsten der Untergebrachten mit schärferen Vorschriften für die Gerichte. "Wir brauchen ein engmaschiges, an strengere Anforderungen geknüpftes Recht", sagte sie. Im "Donaukurier" kündigte sie an, nach Ende der Prozesse wolle sie sich persönlich mit Mollath treffen.
06.09.2013, 14:06 Uhr | dpa, AFP
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