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Christian Wulff geht nach Freispruch in die Kita


Erleichterung nach Freispruch
Christian Wulff geht erst mal in die Kita

Von t-online, afp, dpa
Aktualisiert am 27.02.2014Lesedauer: 3 Min.
Christian Wulff reagiert erleichtert auf FreispruchVergrößern des BildesChristian Wulff ist froh über das Urteil von Hannover. (Quelle: dpa-bilder)
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Es ist ein Freispruch erster Klasse: Das Landgericht Hannover sieht keinerlei Beweise dafür, dass Christian Wulff korrupt war. Der ehemalige Bundespräsident reagierte erleichtert auf das Urteil: "Das Recht hat sich durchgesetzt", sagte der 54-Jährige. Er könne sich nun wieder der Zukunft zuwenden.

Direkt nach dem Urteil machte sich Wulff auf den Weg zur Kita seines fünfjährigen Sohnes Linus. "Jetzt werde ich erst mal meinen Sohn aus dem Kindergarten abholen", sagte Wulff. Seine erwachsene Tochter Annalena, die inzwischen studiert, hatte ihn zur Urteilsverkündung ins Gericht begleitet. Sie saß auf einem Zuhörerstuhl.

Wulff hat Anspruch auf Entschädigung

Wulff sagte, künftig hätten seine beiden Kindern nun wieder einen erleichterten Vater. Sein Anwalt Michael Nagel erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei eine Ehrenerklärung für den ehemaligen Bundespräsidenten. Wulff hat nun Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die Durchsuchung seines Wohnhauses.

Wulff stand zusammen mit Filmfinancier David Groenewold vor Gericht, weil dieser 2008 für ihn rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten während eines Oktoberfestbesuchs übernommen hatte. Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident.

Zweieinhalb Monate später warb er bei Siemens um Unterstützung für einen Film, für den Groenewold noch Geldgeber suchte. Dem Filmfinancier wurde wegen der München-Einladung Vorteilsgewährung vorgeworfen.

Richter spricht von "Peanuts"

Richter Frank Rosenow sagte in der Urteilsbegründung zum Verhältnis von Wulff und Groenewold, aus einer geschäftlichen Beziehung habe sich ein enges freundschaftliches Verhältnis entwickelt. "In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber." Groenewold habe Wulff vor allem bei der Trennung von seiner ersten Frau zur Seite gestanden.

Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft ging Rosenow scharf ins Gericht. "Ist es wirklich glaubhaft, dass sich der Ministerpräsident eines Bundeslands für Peanuts kaufen lässt?", fragte er in der Urteilsbegründung. Wulff hätte die Münchener Hotelrechnung, die in der Argumentation der Anklage eine wichtige Rolle spielte, als Ministerpräsident ohne weiteres dienstlich abrechnen können.

Staatsanwaltschaft wehrt sich

Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig kritisierte die Argumentation des Gerichts, dass sich ein Ministerpräsident wohl nicht für 720 Euro kaufen lasse. "Wenn für das Gericht diese Frage im Vordergrund stand, hätte es das Verfahren gar nicht eröffnen dürfen."

Laut Lüttig will die Staatsanwaltschaft nun in der kommenden Woche entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Eine Revision müsste spätestens eine Woche nach dem Urteil eingelegt werden. "Wir werden diese Zeit nutzen, um das Urteil zu prüfen", sagte Lüttig.

Strafrechtsexperte verteidigt Verfahren

Nach Meinung des Strafrechtsexperten Hanno Durth ist das Urteil für alle Beteiligten unbefriedigend. "Auch wenn für Herrn Wulff das Verfahren günstig mit einem Freispruch geendet hat, war er doch Wochen und Monate Gegenstand der Berichterstattung", sagte Durth im Gespräch mit T-Online.de.

Er verteidigte allerdings die Staatsanwaltschaft "Aufgrund der exponierten Stellung von Wulff war es richtig, auch einem solch geringen Verdacht nachzugehen."

Beispielloser Prozess

Mit Wulff stand erstmals in der deutschen Geschichte ein ehemaliger Bundespräsident in einem Strafprozess vor Gericht. Die ersten Berichte über angebliche Vergünstigungen für den früheren CDU-Politiker waren im Dezember 2011 aufgekommen.

Als die Liste der Vorwürfe immer länger wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 die Aufhebung der Immunität Wulffs als Bundespräsident. Das führte einen Tag später zu seinem Rücktritt.

Fast alle Vorwürfe wurden fallengelassen

Im Zuge der Untersuchungen der Justiz stellte sich heraus, dass fast alle Vorwürfe strafrechtlich bedeutungslos waren. Ermittelt wurde unter anderem wegen Auslandsurlauben Wulffs in Immobilien von ihm bekannten Unternehmern, wegen eines günstigen Kredits für sein inzwischen verkauftes Haus in Großburgwedel und wegen kostenloser Flug-Upgrades.

Der mitangeklagte Filmmanager David Groenewold wurde in der Hauptsache ebenfalls freigesprochen. Allerdings verwarnte das Gericht den Wulff-Freund wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

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