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Teuflischer Taxifahrer-Mord vor Gericht


"Durst auf Blut"
Teuflischer Taxifahrer-Mord vor Gericht

Von dpa
10.04.2014Lesedauer: 3 Min.
Ein 16-Jähriger und ein 22-Jähriger müssen sich vor dem Landgericht Tübingen wegen des Mordes an einem Taxifahrer verantwortenVergrößern des BildesEin 16-Jähriger und ein 22-Jähriger müssen sich vor dem Landgericht Tübingen wegen des Mordes an einem Taxifahrer verantworten (Quelle: dpa-bilder)
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Geheimnisvoll, düster, blutig - die Welt des Satanismus steht nur denjenigen offen, die eingeweiht sind. Zwei junge Männer aus Baden-Württemberg zog sie in den Bann. Nun stehen sie wegen eines bestialischen Mordes an einem Taxifahrer vor Gericht.

Unerschrocken und selbstbewusst - so wirkt der 16-Jährige mit dem langen blonden Zopf und dem weißen Amulett am Hals, als er zur Anklagebank geht - langsam, wegen der Fessel an seinem Fuß. Sein Blick streift durch den Raum. Vor ihm sitzt - zusammengekauert und geschützt von der Kapuze des Pullovers - sein 22-jähriger Freund. Mit ihm zusammen soll der Jugendliche einen Menschen getötet haben.

Mit einem Beil getötet

Die Welt des Satanismus hatte sie laut Anklage in ihren Bann gezogen, bis sie selbst "Durst auf Blut" bekamen, wie die jungen Männer vor dem Prozess aussagten. Ihr Opfer: Ein 38 Jahre alter Taxifahrer aus Prag, der die Männer demnach im Juni 2013 arglos an den Rand der tschechischen Hauptstadt in der Nähe eines Friedhofs fuhr, bis er von den Freunden mit einem Beil getötet worden sein soll.

Für den Mord müssen sich die beiden weitgehend geständigen Männer aus Rottenburg bei Tübingen seit Donnerstag vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Einer kindlichen Fantasiewelt verhaftet, antisozial, narzisstisch - so beschreibt der Vorsitzende Richter Martin Streicher den 16-jährigen Angeklagten, der dem Taxifahrer die tödlichen Beilhiebe versetzt haben soll. Er leide unter dem Asperger-Syndrom, einer autistischen Entwicklungsstörung.

Im Satanismus werde umgewertet, was in der Gesellschaft als "gut" wahrgenommen werde, erklärt Theologin Svenja Hardecker von der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen der Evangelischen Landeskirche Baden-Württemberg. "Man erhebt sich über das Schwache, jeder kämpft für sich, es zählt der einzelne und seine persönliche, auch körperliche Kraft."

Menschen, die instabil sind, fänden in der Ideenwelt Anknüpfungspunkte. Für Jugendliche sei eine Hinwendung zum Okkultismus vor allem verbunden mit der Abkehr von den Eltern. "Das ist meist eine Phase, die mit der persönlichen Reifung endet."

Ausgeprägtes Interesse am Satanismus

Die Angeklagten hatten vor der Tat den Ermittlungen zufolge ein ausgeprägtes Interesse am Satanismus und an Vampiren entwickelt. Sie lasen Texte, hörten Musik und schauten Filme aus der Szene. In einigen davon sei es laut Anklage um "massive Gewalt" gegangen. Schon früher waren sie verhaltensauffällig.

Im Laufe der Zeit sollen die Angeklagten immer konkretere Gewalt- und Tötungsfantasien entwickelt haben. So machten sie sich im Frühjahr 2013 das erste Mal auf die Suche nach einem Opfer: In einem Weinberg in Metzingen wollten sie nach Angaben der Ermittler einen Autofahrer mit einem Beil angreifen - der konnte im letzten Moment davonfahren.

"Es steht immer wieder die Behauptung im Raum, dass satanistische Gruppen im Rahmen okkulter Handlungen schwerste Straftaten wie Kindesmissbrauch, Folter bis hin zu Tötungsdelikten begehen sollen", sagt Marianne Falasch vom Bundeskriminalamt (BKA). Straftaten mit satanistischem Hintergrund reichten von Sachbeschädigungen über Gewaltverherrlichung bis hin zu einzelnen Tötungsdelikten. Diese würden aber nicht zentral erfasst.

Organisierte satanistische Ritualverbrechen konnte das BKA bislang nicht nachweisen. Satanismus sei Bestandteil der Jugendkultur und Musik. "Das kann prägend wirken, dürfte jedoch für sich alleine gesehen nicht als Begründung für derartige Tötungsdelikte ausreichen", erläutert Falasch.

Wie tief die Angeklagten in der Gedankenwelt des Satanismus steckten, wird der laufende Prozess zeigen. Fest steht: Sollte es zu einer Verurteilung im Sinne der Anklage kommen, drohen dem 16-Jährigen nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft, den 22-Jährigen erwartet eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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