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Verfassungsgerichtshof stoppt Ceta-Volksbegehren in Bayern


Proteste gegen Ceta
Verfassungsgerichtshof stoppt Volksbegehren in Bayern

Von dpa
Aktualisiert am 15.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Ceta-Gegner vor dem bayerischen Innenministerium.Vergrößern des BildesCeta-Gegner vor dem bayerischen Innenministerium. (Quelle: dpa-bilder)
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Trotz massiver Proteste und mehreren Zehntausend Unterschriften gegen das Handelsabkommen Ceta muss die bayerische Staatsregierung kein Volksbegehren durchführen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer solchen Bürgerbefragung wegen des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union seien nicht gegeben, entschied der Verfassungsgerichtshof in München.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Abkommen verhindern. Dazu hatten sie zuvor mehr als 30.000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25.000 - eingereicht. Durch ein Volksbegehren kann eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht und über einen Volksentscheid herbeigeführt werden.

Das Innenministerium hatte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch zunächst abgelehnt. Dabei argumentierte das Ministerium, mit der Ratifizierung von Ceta durch die Bundesrepublik Deutschland würden keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen.

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