t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Hamburg: Lange Haftstrafe für tödliche Schüsse auf Radfahrer


Ex-Schwager "quasi hingerichtet"
Lange Haftstrafe für tödliche Schüsse auf Radfahrer

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 28.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil er seinen Ex-Schwager in Hamburg auf dem Fahrrad erschossen hat, muss ein 34-Jähriger für zwölf Jahre und drei Monate in Haft. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der Angeklagte habe den anderen Mann "quasi hingerichtet", sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Die Mordmerkmale seien aber nicht erfüllt. Das Opfer sei nicht arglos gewesen, weil der Angeklagte ihm vorher die Pistole im Hosenbund gezeigt habe.

Die Bluttat hatte am 5. Juni 2016 Bestürzung in dem östlichen Stadtteil Allermöhe ausgelöst. Der 28-Jährige war in der Nähe eines Badesees niedergeschossen worden, vor den Augen mehrerer Zeugen.

Zum Prozessauftakt im Dezember hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Als Motiv nannte er Drohungen und Gewalttätigkeiten seines Ex-Schwagers. "Ich wollte meine Familie beschützen", hatte er erklärt. Die Richterin wies darauf hin, dass er mit den zehn Schüssen auch unbeteiligte Menschen gefährdet habe.

Lange Vorgeschichte

Der Tat vorausgegangen waren jahrelange Streitigkeiten zwischen den beiden Familien. Dabei ging es unter anderem um das Sorgerecht für die sechsjährige Tochter des Opfers. Sein Ex-Schwager habe seine Schwester auch nach der Scheidung immer wieder belästigt und gestalkt, hatte der Angeklagte ausgesagt. Zwischen den beiden Männern war es infolgedessen bereits zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Der Angeklagte war deshalb vorbestraft.

Genaues Tatmotiv blieb unklar

An jenem Nachmittag habe der Angeklagte seinen Ex-Schwager zur Rede stellen wollen, erklärte die Richterin. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass er die Waffe bei sich hatte, um den 28-Jährigen zu töten. "Er wollte, dass er sein Verhalten ändert", sagte die Richterin. Das ergebe keinen Sinn, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits die Absicht gehabt hätte, ihn zu töten. Das Opfer habe die Waffe im Hosenbund gesehen und die Gefahr erkannt. "Das genaue Tatmotiv lässt sich nicht aufklären", sagte die Richterin. Es gelte der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes gefordert. Die Nebenklage schloss sich an, während die Verteidigung beantragte, den 34-Jährigen wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu achteinhalb Jahren Haft zu verurteilen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website