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Reichsbürger-Prozess: Fast 4 Jahre für Peter Fitzek "König von Deutschland"


Drei Jahre und acht Monate
Haftstrafe für "König von Deutschland"

Von afp, t-online
Aktualisiert am 17.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, bereitet sich am 20. Oktober 2016 im Gerichtssaal im Landgericht in Halle/Saale auf seinen Prozess vor.Vergrößern des BildesDer selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, bereitet sich am 20. Oktober 2016 im Gerichtssaal im Landgericht in Halle/Saale auf seinen Prozess vor. (Quelle: dpa-bilder)
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Im Untreueprozess gegen den selbst ernannten "König von Deutschland" vor dem Landgericht Halle ist der Angeklagte Peter Fitzek zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Das Gericht verurteilte den 51-Jährigen am Mittwoch wegen unerlaubter Bankgeschäfte. Diese soll Fitzek laut Anklage zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg betrieben haben.

Fast 600 Menschen sollen demnach insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher eingezahlt haben. Von diesen soll Fitzek nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen für eigene Zwecke verwendet haben.

2012 sein eigenes Königreich ausgerufen

Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Seit dem vergangenen Sommer sitzt er in Untersuchungshaft.

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