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Böhmermann-Gedicht: Erdogan fordert komplette Zensur


Wegen Schmähkritik in Berufung
Erdogan wirft Böhmermann Rassismus vor

t-online, afp, dpa, Patrick Diekmann

Aktualisiert am 13.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und Moderator Jan Böhmermann.Vergrößern des BildesDer türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und Moderator Jan Böhmermann. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan will das Schmähgedicht von Jan Böhmermann einem Medienbericht zufolge vollständig verbieten lassen. Der Satiriker darf einen Großteil des Gedichts schon jetzt nicht weiterverbreiten.

"Spiegel Online" berichtet, Erdogan habe über seinen Kölner Anwalt Mustafa Kaplan Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt. Dieses hatte im Februar das Gedicht, mit Ausnahme weniger Zeilen, für unzulässig erklärt. Erdogans Anwalt werfe Böhmermann in einem Schreiben an das Gericht Rassismus vor, der sich auch gegen das türkische Volk richte.

Ende März 2015 hatte Böhmermann in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" 24 Verse vorgetragen, in denen er Erdogan unter anderem mit drastischen Worten bestimmter sexueller Handlungen bezichtigte. Strafrechtlich blieb das Gedicht für den Moderator folgenlos, zivilrechtlich untersagte das Hamburger Landgericht weite Teile des Gedichts.

"Beleidigungsorgie"

Böhmermann legte gegen diese Entscheidung im März Berufung ein. Laut "Spiegel Online" reagierte Erdogans Anwalt nun mit einer sogenannten Anschlussberufung. In dem Schreiben des Anwalts an das Gericht heißt es dem Bericht zufolge über das Gedicht, es handle sich um eine "Beleidigungsorgie mit Worten, die den Kläger genauso treffen sollten, wie in Deutschland lebende Türken seit Jahrzehnten rassistisch beleidigt werden – insbesondere durch rechtsextremistische Kreise". Beleidigungen mit sexistischem Inhalt würden in der türkischen Gesellschaft als "besonders schwerwiegend" empfunden.

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Das Hamburger Landgericht hat im Zivilprozess um die Unterlassungsklage eine frühere Eilentscheidung bestätigt. Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht in der Hansestadt. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter nicht verboten. Die erlaubten Inhalten seien laut Gericht, vom Präsidenten zu verantwortende Sachverhalte.

Die erlaubten Zeilen zitiert SpiegelOnline wie folgt: "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident. (…) Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. (…) und Minderheiten unterdrücken (…) Kurden treten, Christen hauen."

Aus für Majestätsbeleidigung

Die Majestätsbeleidigung, durch das Gerichtsverfahren auch "Böhmermann-Paragraf" genannt, ist in Deutschland endgültig Geschichte. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Dieser hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt; es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen Böhmermann vorgegangen war.

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