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München: Jugendlicher zu 20 Stunden Lesen verurteilt


Ungewöhnliche Strafe
Jugendlicher zu 20 Stunden Lesen verurteilt

Von dpa
14.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Der Erziehungsgedanke im deutschen Jugendstrafrecht gibt Richtern die Möglichkeit, ungewöhnliche Strafen und Anweisungen zu verhängen.Vergrößern des BildesDer Erziehungsgedanke im deutschen Jugendstrafrecht gibt Richtern die Möglichkeit, ungewöhnliche Strafen und Anweisungen zu verhängen. (Quelle: Symbolbild/Westend 61/imago-images-bilder)
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In München hat eine Richterin einen jungen Mann zu 20 Stunden Lesen verurteilt. Der 19-Jährige war mehrfach im Straßenverkehr aufgefallen und ignorierte eine Aufforderung der Polizei.

Die ausgefallene Strafe erhielt der Teenager, weil sein Nummernschild bereits zum zweiten Mal wegen schwieriger Lesbarkeit aufgefallen war, wie das Münchner Amtsgericht mitteilte. Weil der Mann offenkundig nichts gelernt habe, verurteilte die Richterin ihn zu der sogenannten Leseweisung.

Durch die ausgefallene Strafe solle der Mann motiviert werden, "sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen". Das Urteil vom 8. Juni ist rechtskräftig.

Bei der "Leseanweisung" handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme, die an der Hochschule München durchgeführt wird. Die verurteilten Jugendlichen suchen sich aus vorgeschlagenen Büchern Exemplare aus, die zu ihren Interessen oder Problemen passen. Am Ende müssen sie eine Abschlussarbeit abgeben – laut Gericht darf das beispielsweise eine Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein.

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