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Ex nackt im Wald ausgesetzt: Frauen zu Bewährungsstrafe verurteilt


Frauen zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ex im Wald nackt ausgesetzt

dpa, Jeanette Bederke

Aktualisiert am 09.11.2017Lesedauer: 3 Min.
Der Prozess gegen zwei Frauen, die ihren gemeinsamen Ex-Partner nackt in einem Wald bei Berlin ausgesetzt haben sollen, neigt sich dem Ende zu.Vergrößern des BildesDer Prozess gegen zwei Frauen, die ihren gemeinsamen Ex-Partner nackt in einem Wald bei Berlin ausgesetzt haben sollen, neigt sich dem Ende zu. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-bilder)
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Ein Mann stalkt seine beiden Ex-Freundinnen, bis diese zu drastischen Mitteln greifen: Am Ende steht der Mann nackt und verprügelt im Wald. Das Gericht fällt ein überraschend mildes Urteil.

Die beiden zierlichen Frauen, 39 und 37 Jahre alt, wünschten sich nur eines: Ihr Ex sollte sie endlich in Ruhe lassen. Mit Unterstützung von mindestens drei maskierten Männern lauerten sie dem 44-Jährigen im März 2015 auf, entführten ihn in einem Transporter. Dann eskalierte die Situation: Die unbekannt gebliebenen Helfer fesselten und verprügelten den Mann, zogen ihn nackt aus und ließen ihn in einem Wald in Brandenburg zurück. Die beiden Frauen griffen nicht ein, um das zu verhindern.

Verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung

Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wurden sie dafür wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu Freiheitsstrafen von 17 sowie 12 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem muss jede von ihnen eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen.

Das Gericht sah die Tat als erwiesen an. Sie sei keinesfalls spontan, sondern vorbereitet gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Das Motiv war allerdings nicht Rache, auch keine Selbstjustiz um den Mann zu bestrafen. Die Frauen standen unter erheblichem psychischen Druck und wollten nur erreichen, dass er sie in Ruhe lässt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Karkmann.

Frauen durch Stalking unter immensen Druck

In dem Prozess hatten die Frauen auf der Anklagebank zuvor ihre Beweggründe geschildert, die das Gericht als glaubhaft einstufte. Seit der Trennung habe der Ex sie verfolgt, ihnen aufgelauert, sie mit Telefonterror genervt und drangsaliert, berichteten beide. Von Polizei und Justiz fühlten sich die Frauen im Stich gelassen. Zeugen aus dem Bekanntenkreis der beiden Angeklagten hatten diese Erlebnisse vor Gericht bestätigt. Der Ex habe den Frauen "das Leben zur Hölle gemacht", sie terrorisiert, so dass sie in ständiger Angst gelebt hätten, gaben sie an. Das Stalking habe auch dann nicht aufgehört, als der Mann längst eine neue Partnerin hatte, erzählte eine enge Freundin der Frauen als Zeugin vor Gericht.

Angeklagte appelliert auf Unschlud

"Hätte der Mann mit seinen penetranten Nachstellungen aufgehört, hätte es diese Tat nicht gegeben", machte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung deutlich. Es habe in der Beweisaufnahme "genügend Hinweise" auf das Stalking gegeben. Der 44-jährige Ex hatte bei der Tat diverse, laut Gericht jedoch keine schweren Verletzungen erlitten. Er habe sich anschließend wegen anhaltender Angstzustände in psychologische Behandlung begeben, wie er als Zeuge vor Gericht schilderte. Warum die beiden Frauen ihm das antaten, konnte er sich eigenen Angaben nach nicht erklären. Das Gericht glaubte ihm das laut Urteilsbegründung nicht.

Die beiden Frauen hatten die Taten eingeräumt. Zu ihrem eigenen Schutz hätten sie die maskierten Männer als Begleitung angeheuert. Diese hätten das Opfer misshandelt, sie selbst seien nicht dazwischen gegangen, gaben sie zu. Ihre Begründung: Der Ex sollte einmal solche Angst verspüren, wie sie die ganze Zeit. "Was dann letztlich passiert ist, habe ich so nicht gewollt. Es tut mir leid", sagte die 39-jährige Ex-Frau des Opfers abschließend. Die mitangeklagte 37-jährige appellierte in ihren letzten Worten vor Gericht an Betroffene in ähnlich "auswegloser" Situation: "Es gibt in Deutschland andere Möglichkeiten, um Hilfe zu bekommen. Ich kann nur jedem davon abraten, dasselbe zu tun wie wir."

Mittäter weiterhin unbekannt

Auch wegen der mehrfach gezeigten Reue der beiden Frauen hatte das Gericht laut Urteilsbegründung Milde walten lassen; obwohl sie die Identität ihrer geheimnisvollen Helfer bis zum Prozessende nicht preisgaben. Das Gericht ging davon aus, dass die Männer aus dem Bekanntenkreis der beiden stammten. "Diesen Mittätern werden wir auf die Spur kommen. Seien Sie so klug und machen sich in diesem Fall nicht erneut strafbar. Denn dann müssen sie als Zeugen die Wahrheit sagen", gab der Vorsitzende Richter den Frauen noch mit auf den Weg.

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