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Spionageprozess: Schweizer Spion zu Bewährungsstrafe verurteilt


Spionageprozess
Schweizer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von afp
Aktualisiert am 09.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Zwischen Juli 2011 und Februar 2015 soll der Daniel M. im Auftrag eines Schweizer Nachrichtendienstes aktiv gewesen sein.Vergrößern des BildesZwischen Juli 2011 und Februar 2015 soll der Daniel M. im Auftrag eines Schweizer Nachrichtendienstes aktiv gewesen sein. (Quelle: Andreas Arnold/dpa-bilder)
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Der Schweizer, Daniel M. ist wegen geheimdienstlicher Tätigkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteil worden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah den Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit als erwiesen an. Der Verurteilte muss 40.000 Euro an die Staatskasse zahlen, von denen 25.000 Euro als Gewinnabschöpfung eingezogen wurden.

Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen. M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf, eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.

M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 60.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet.

Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. 40.000 Euro wurden laut Verteidigung bei Gericht bereits hinterlegt.

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