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Bis zu 90 Jahre Haft für deutschen Feuerteufel in USA


Prozess in den USA
Deutschem Brandstifter drohen 90 Jahre Haft

Von ap
06.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Feuerwehrmann löscht Feuer: Deutscher Feuerteufel für zurechnungsfähig erklärt.Vergrößern des BildesFeuerwehrmann löscht Feuer: Deutscher Feuerteufel für zurechnungsfähig erklärt. (Quelle: Symbolbild/Josh Edelson)
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Einem Deutschen drohen in den USA bis zu 90 Jahre Haft. Er soll um den Jahreswechsel 2011/12 fast 50 Feuer gelegt haben. Damit verursachte er einen Sachschaden in Höhe von drei Millionen Dollar.

Wegen schwerer Brandstiftung im Großraum Los Angeles droht einem Deutschen fast 90 Jahre Haft. Eine Jury befand Harry B. am Montag für zurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt. Um den Jahreswechsel 2011/2012 legte der heute 30-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft fast 50 Feuer, um sich für die Abschiebung seiner Mutter nach Deutschland zu rächen. Diese musste sich hierzulande wegen Betrugsvorwürfen verantworten. Über deren Auslieferung geriet er laut Staatsanwälten derart in Rage, dass er drohte, "Amerika zu rösten."

Autos in Hollywood angezündet

Die Feuer wurden vor allem unter Autos in den Gegenden Hollywood, dem San Fernando Valley und West Hollywood gelegt. In 19 Fällen erfassten die Flammen Häuser und Wohnungen. Verletzt wurde zwar niemand. Doch entstand ein geschätzter Schaden von drei Millionen Dollar (heute rund 2,4 Millionen Euro). Drei Nächte lang versetzte der Frankfurter die Region in Angst und Schrecken. Eine Überwachungskamera fing den Verdächtigen ein, wenig später wurde er bei einer Verkehrskontrolle festgenommen.

Sein Anwalt Steve Schoenfield plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit, da sein Mandant psychisch schwer krank sei. Dazu verwies der Anwalt auf Krankenakten von Ärzten in Deutschland. Die Trennung von seiner Mutter habe B. befürchten lassen, dass die Welt untergehe, erklärte Schoenfield.

Schon im September 2016 war er schwerer Brandstiftung für schuldig befunden worden, doch war die Jury bisher in der zweiten Phase des Verfahrens, in dem es um die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten geht, zu keiner Entscheidung gekommen. Das Urteil gegen B. soll am 23. März verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AP
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