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SS-Massaker: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 96-Jährigen


Holocaust
Ermittlungen gegen 96-Jährigen wegen SS-Massaker

Von dpa
04.04.2018Lesedauer: 1 Min.
An der Gedenkstätte von Babi Jar findet eine Veranstaltung zum Gedenken des Massakers von 1941 statt: Die Kasseler Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen 96-Jährigen eingeleitet, der an dem Massaker an mehr als 33.000 jüdischen Menschen beteiligt gewesen sein soll. (Archivbild)Vergrößern des BildesAn der Gedenkstätte von Babi Jar findet eine Veranstaltung zum Gedenken des Massakers von 1941 statt: Die Kasseler Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen 96-Jährigen eingeleitet, der an dem Massaker an mehr als 33.000 jüdischen Menschen beteiligt gewesen sein soll. (Archivbild) (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa-bilder)
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Die Kasseler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 96-Jährigen aus Hessen wegen der Beteiligung an einem Massaker im Zweiten Weltkrieg: In Babi Jar töteten die Deutschen mehr als 33.000 Juden.

Es liege ein Anfangsverdacht gegen den Mann aus Nordhessen vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Der 96-Jährige soll als Angehöriger eines Bataillons der Waffen-SS am Massaker von Babi Jar beteiligt gewesen sein, bei dem Tausende erschossen wurden.

Am 29. und 30. September 1941 hatten deutsche Besatzer in der heutigen Ukraine fast die ganze zurückgebliebene jüdische Bevölkerung von Kiew ausgelöscht. Mit Hilfe der Wehrmacht ermordeten Männer einer SS-Sondereinheit mehr als 33.000 jüdische Männer, Frauen und Kinder. Aufmerksam wurden die Ermittler auf den 96-Jährigen durch ein Schreiben des Simon-Wiesenthal-Centers in Jerusalem. Darin war laut Staatsanwaltschaft gegen den Nordhessen der Vorwurf erhoben worden, er sei Angehöriger der Einsatzgruppen gewesen, die unter anderem für das Massaker verantwortlich sei.

Nur die Staatsanwaltschaft kann Anklage erheben

Daraufhin hatte die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) ermittelt. "Wir tragen so viel Material wie möglich zusammen und schauen, ob es noch verfolgbare Beteiligte gibt", sagte Behördenleiter Jens Rommel. Selbst Anklage erheben könne die Stelle nicht. Wenn eine Tat im Ausland begangen worden sei, sei die Staatsanwalt am Wohnort des Verdächtigen zuständig. Daher wurde der Fall nach Kassel abgegeben. Dort wird nun geprüft, ob der Beschuldigte tatsächlich Angehöriger des SS-Bataillons war und ob sowie in welcher Funktion er an Erschießungen beteiligt war.

Verwendete Quellen
  • dpa
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