28.01.2013, 15:44 Uhr | dpa
Das Bezirksgericht in Neu-Delhi, vor dem den Vergewaltigern der Prozess gemacht werden soll. (Quelle: dpa)
Die Familie der jungen Inderin, die nach einer Gruppenvergewaltigung starb, will alle sechs Beschuldigten am Galgen sehen - doch zumindest einer der mutmaßlichen Peiniger dürfte mit einer milden Strafe davonkommen. Ein Gericht hat ihm jetzt bescheinigt, minderjährig zu sein.
Nach der tödlichen Vergewaltigung einer jungen Inderin drohen ihm der Gerichtsentscheidung zufolge maximal drei Jahre Freiheitsentzug. Ein Jugendgericht in Neu Delhi stellte auf Grundlage alter Schulunterlagen fest, dass er zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre und sechs Monate alt gewesen ist. Indisches Strafrecht sieht für Minderjährige eine maximale Strafe von drei Jahren in einer Jugendstrafanstalt vor.
Den anderen fünf mutmaßlichen Peinigern der 23-Jährigen droht das Todesurteil durch ein Schnellgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Vergewaltigung und Mord vor.
Das Opfer war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi von mehreren Männern vergewaltigt und gemeinsam mit einem Freund gefoltert worden. Die Frau starb 13 Tage später an ihren Verletzungen. Der Minderjährige soll den Ermittlungen zufolge sie und ihren Begleiter in den Bus gelockt und sich besonders grausam an ihr vergangen haben.
Der Bruder der Frau kritisierte, dass der 17-Jährige nun nur eine milde Strafe erhalten wird. "Es ist nicht richtig, ihn davonkommen zu lassen", sagte er dem Nachrichtensender NDTV. "Wir wollen, dass alle sechs Beschuldigten hängen." Die Staatsanwaltschaft kündigte Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts an.
Bei einem weiteren Beschuldigten wird dagegen nicht geprüft, ob er minderjährig ist. Das Schnellgericht in Neu Delhi lehnte einen entsprechenden Antrag der Verteidigung ab.
Bei einer Anhörung im Vorverfahren äußerten sich die Anwälte der fünf volljährigen Verdächtigen hinter verschlossenen Türen zur Anklageschrift. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft ihre Punkte vorgebracht. Eine weitere Anhörung ist angesetzt. Der eigentliche Prozess beginnt erst, wenn das Gericht entschieden hat, welche Anklagepunkte zugelassen werden. Ein Datum dafür steht weiterhin nicht fest.
Quelle: dpa
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