Hoch verschuldeter Kindsmörder
Gäfgen erhält Entschädigung03.09.2013, 12:30 Uhr | dpa
Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (Quelle: dpa)
Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die ihm das Land Hessen wegen einer illegalen Folterdrohung bezahlen muss. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, sagte der zuständige Richter Roland Glöckner.
Er bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau". Die Entscheidung sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.
Die Auffassung des OLG, dass es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handle, erscheine zutreffend, argumentierte das Amtsgericht. Mit seiner Entscheidung lehnte es eine Forderung des Insolvenzverwalters ab.
Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3000 Euro im Oktober 2012 wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013 bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde verfügt, dass das Geld an den Insolvenzverwalter weitergeleitet werden soll. Gäfgens Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt.
Gäfgen hatte im Jahr 2002 den elf Jahre alten Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Dafür hatte das Landgericht Frankfurt den Studenten zu lebenslanger Haft verurteilt. Weil Gäfgen nach seiner Festnahme das Versteck seines Opfers nicht hatte verraten wollen, hatte ihm der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner Schmerzen angedroht. Er wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass Jakob längst tot war.
Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen. Dieses gestand ihm wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" 3000 Euro plus Zinsen zu. Das Gericht berief sich dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Gegen diese Entscheidung hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt - ohne Erfolg. Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht.
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03.09.2013, 12:30 Uhr | dpa
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