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16-Jähriger bei Überfall erschossen | Bewährungsstrafe für Rentner nach Todesschüssen


16-Jähriger bei Überfall erschossen
Bewährungsstrafe für Rentner nach Todesschüssen

Von dpa
27.10.2014Lesedauer: 2 Min.
Der 81-jährige Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Stade.Vergrößern des BildesDer 81-jährige Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Stade. (Quelle: dpa-bilder)
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Nach einem Überfall auf sein Haus erschoss ein heute 81-Jähriger einen 16-Jährigen, jetzt ist der Mann wegen Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Stade in Niedersachsen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.

Staatsanwalt und Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Der Nebenkläger-Vertreter forderte eine Verurteilung wegen Totschlags - die Eltern des getöteten 16-Jährigen hatten den Prozess durchgesetzt.

Grenzen der Notwehr überschritten

Der Rentner hatte den Jugendlichen im Dezember 2010 erschossen, als dieser ihn zusammen mit vier Männern in seinem Haus in Sittensen bei Hamburg überfiel. Als die Täter flüchteten, schoss ihnen der Rentner mit einer Pistole hinterher und traf den Jugendlichen tödlich.

Nach Überzeugung des Gerichts gab der Rentner die Schüsse aus Angst um sein Leben bewusst ab, überschritt dabei aber die Grenzen der Notwehr. "Ein gezielter Schuss auf Arme oder Beine wäre ausreichend gewesen und hätte auch den Angreifer gestoppt", sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp in seiner Urteilsbegründung.

So habe der Rentner auf einen ohnehin fliehenden Menschen geschossen. Als Jäger sei er waffenkundig gewesen und hätte wissen müssen, dass er nicht auf den Oberkörper zielen dürfe. "Er hat den Tod des Räubers subjektiv billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte hatte Todesängste

"Die Strafkammer hielt dem 81-Jährigen jedoch zugute, dass er in einer akuten Belastungsreaktion gehandelt habe. Der Rentner war vor vielen Jahren Opfer einer Erpressung geworden. Er glaubte demnach in der Tatnacht, einen Schuss gehört zu haben. In der Zeitung habe er von einem Raubüberfall in der Nähe gelesen, bei dem das Opfer getötet worden sei.

"Der Angeklagte hatte Todesängste", sagte Appelkamp. Darum könne das Gericht nicht ausschließen, dass er die Schüsse in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit abgegeben habe. Seine Steuerungsfähigkeit sei wegen der extremen Belastung während des Überfalls erheblich eingeschränkt gewesen.

Räuber erhielten Haftstrafen

Die Komplizen des erschossenen Räubers waren von einer anderen Strafkammer des Stader Landgerichts zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Es handelt sich um junge Männer im Alter von knapp über 20 Jahren.

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