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Kriminalität: Vier Jahre Haft für 282-fachen Bahn-Diebstahl


Vier Jahre Haft für 282-fachen Bahn-Diebstahl

Von dpa
Aktualisiert am 28.03.2017Lesedauer: 2 Min.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Nord-Ostsee-Bahn muss wegen schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls ins Gefängnis.Vergrößern des BildesEin ehemaliger Mitarbeiter der Nord-Ostsee-Bahn muss wegen schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls ins Gefängnis. (Quelle: Malte Christians./dpa)
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Wegen des Diebstahls von 1,3 Millionen Euro bei der Nord-Ostsee-Bahn (NOB) hat das Flensburger Landgericht einen früheren Angestellten zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

"Bei der NOB fehlt viel Geld, und bei Herrn H. ist viel Geld angekommen, von dem wir nicht wissen, wo es herkommt", sagte der Vorsitzende Richter Mathias Eggers zum Ergebnis des Indizienprozesses.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Systemadministrator von 2006 bis 2011 insgesamt 282 Mal Geld aus zwei Einzahlungsautomaten genommen hatte, in die Zugbegleiter ihre Einnahmen von Fahrgästen und die Zahlungen von Schwarzfahrern deponierten. Im Verfahren hatte die Kammer den 45-Jährigen per Ausschlussprinzip identifiziert - und nun wegen schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt.

Lücke im Abrechnungssystem erkannt

Die Taten waren lange nicht aufgefallen, da das Geld aus den Automaten von einem Geldtransport-Unternehmen abgeholt worden war - und die quittierten Summen nicht mit den Einzahlungen der Kontrolleure überprüft worden waren. "Der Täter muss die Lücke im Abrechnungssystem kennen (...) und wissen, dass dieser Abgleich nicht stattfindet", sagte Richter Eggers.

Stutzig machte die Richter auch die mehr als eine halbe Million Euro, die bei H. gefunden worden war - in kleineren Summen bar aufs Konto eingezahlt. Hinweise auf eine legale Herkunft des Geldes gebe es keine. Hinzu seien weitere verdächtige Ausgaben für Urlaub, Auto oder Handwerker gekommen. Der Angeklagte schwieg im Prozess zu den Vorwürfen.

"Es wurde ihm leicht gemacht, die Taten zu begehen", sagte Richter Eggers. Gleichzeitig, so formulierte es die Staatsanwältin, habe er eine hohe kriminelle Energie besessen. Sie beantragte vier Jahren und drei Monate Haft.

Verteidiger: "Es gibt keinen Beweis"

Der Verteidiger will gegen das Urteil, nach dem sechs Monate der Freiheitsstrafe wegen der langen Verfahrensdauer seit Anklageerhebung 2013 bereits als verbüßt gelten, Revision einlegen. "Es gibt keinen Beweis", sagte er. Sein Mandant versichere weiter, er sei unschuldig.

Niemand, auch nicht sein Mandant, habe Zugriff auf die Schlüssel von sowohl Automat als auch der darin gelagerten Geldkassette gehabt, sagte der Anwalt. Einzelne der vorgeworfenen Taten habe er wegen einer Auslandsreise oder eines Klinikaufenthalts zudem gar nicht begehen können. Die Kammer bewertete beide Punkte anders.

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