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Lübeck: Zweijährige vom eigenen Vater vergewaltigt


"Mag es, wenn sie leidet"
Zweijährige vom eigenen Vater vergewaltigt

Von dpa
15.06.2017Lesedauer: 3 Min.
Im Prozess um den Missbrauch einer Zweijährigen hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten hohe Haftstrafen gefordert.Vergrößern des BildesIm Prozess um den Missbrauch einer Zweijährigen hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten hohe Haftstrafen gefordert. (Quelle: Christophe Gateau/dpa-bilder)
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Es waren unfassbare Taten, mit denen sich das Lübecker Landgericht zu befassen hatte. Jetzt sind die Urteile gegen die beiden Männer gefallen. Sie hatten ein zweijähriges Mädchen immer wieder vergewaltigt. Einer der Männer ist ihr eigener Vater.

Bei der Verkündung des Urteils sprechen selbst erfahrene Juristen "vom Schrecklichsten, das wir bisher erlebt haben". Ob das Kind nun Vertrauen fassen und ein normales Leben führen kann, bleibt nur zu hoffen.

Das zweijährige Mädchen windet sich, weint und schreit ununterbrochen, doch ihren Peinigern kann sie nicht entkommen. Sie ist gefesselt und geknebelt, als sich die beiden Männer an ihr vergehen und laute Musik spielen, um die Schreie des Kindes zu übertönen. Einer der Männer ist ihr Vater – seine Verbrechen dokumentiert er auf Video und stellt Bilder davon ins Internet.

Was der 29-Jährige und sein 47 Jahre alter Mittäter dem Kind antun, stellt selbst für langjährige Juristen eine erhebliche Belastung dar, wie die Vorsitzende des Lübecker Landgerichtes am Donnerstag bei der Urteilsverkündung bekennt.

Panik und Todesangst eines Kindes

Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, während auf den Videos der schwere sexuelle Missbrauch und die Vergewaltigung des kleinen Kindes mit Fingern und Gegenständen zu sehen ist, ihre Panik und ihre Todesangst.

Die Strafen, die das Gericht nach eingehender Beweiswürdigung schließlich findet – zehn Jahre und neun Monate Gefängnis für den Vater und zehn Jahre Haft für dessen 47 Jahre alten Mittäter. Der schwer in seiner Persönlichkeit gestörte Vater muss zudem nach Verbüßung etwa der Hälfte der Haft in die geschlossene Psychiatrie.

Sadistisch-masochistische Prägung

Ob und wann er je wieder freikommt, hängt von seinem Therapiererfolg ab, sagt die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz. Es wird wohl lange dauern, angesichts seiner völligen Empathielosigkeit und seiner sadistisch-masochistischen Prägung, die ihm ein Gutachter bescheinigt.

Der Mann, dem niemand in seinem Umfeld die Taten zutraute und der nach eigenem Geständnis sorgfältig darauf bedacht war, alle Spuren der erschütternden sexuellen Übergriffe zu verwischen, bleibt nach Feststellungen des Gerichts ohne Therapie gefährlich.

Auch während der Urteilsverkündung lässt der 29-Jährige nicht erkennen, was ihn innerlich bewegt. Den Kopf in eine Hand gestützt, blickt er aufmerksam, aber teilnahmslos zum Gericht. Er wird erst wieder freikommen, wenn Gutachter ihm vollen Therapieerfolg bescheinigen, sagt die Vorsitzende.

Niemand hatte das Verbrechen bemerkt

Mutter und Kind – sie sind Nebenkläger in dem Verfahren – sind in Schleswig-Holstein bei den Großeltern untergekommen. Seit Bekanntwerden der Verbrechen breiten die Großeltern einen "Mantel des Schutzes" um Tochter und Enkelin, sagt deren Rechtsanwältin Franziska Hammer.

Wie alle Bezugspersonen, die Mutter selbst, die Großeltern, Kinderärzte und Kindergartenerzieher – niemand habe auch nur ansatzweise Anzeichen für die schweren Übergriffe gefunden. "Er hat penibel alle Spuren verwischt", sagt die Opferanwältin. Die Mutter sei aus allen Wolken gefallen, als Anfang November plötzlich ein Sonderkommando ihre Wohnung stürmte und den Vater festnahm.

Den Tipp hatten die Ermittler von einem Chatpartner des Vaters, der ihm Tatbilder geschickt hatte mit dem Kommentar: "Mag es, wenn sie leidet". Völlig schockiert informierte der Mann sofort die Behörden. Drei Tage später wurde der 29-Jährige festgenommen.

Ihren Beruf hat die Mutter zur Zeit aufgegeben, sie und ihre Tochter befinden sich in Therapie. Die Familie leiste "Großartiges, um beide aufzufangen, zu schützen und zu stabilisieren", sagt Hammer. "Es besteht Hoffnung, dass die Kleine wieder Vertrauen fassen und ein möglichst normales, fröhliches Kind werden kann".

Beide Männer hatten die Taten gestanden

Sie wären aber anhand der Videos ohnehin überführt worden, stellt das Gericht fest. Gegen etwa 50 Männer, die den Missbrauch des Mädchens live im Internet verfolgt haben sollen, ermitteln die Behörden noch gesondert.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater 13 Jahre und für den Mittäter elf Jahre gefordert. Sie will ebenso wie die Verteidiger Revision prüfen. Die Verteidiger hatten keine konkreten Anträge gestellt.

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