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Wegen Polizistenmord: Lebenslange Haft für "Reichsbürger" Wolfgang P.


Nach Polizistenmord
"Reichsbürger" Wolfgang P. zu lebenslanger Haft verurteilt

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 23.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Wolfgang P. ist vor dem Landgericht Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesWolfgang P. ist vor dem Landgericht Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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Im Morgengrauen schießt er auf Beamte einer Spezialeinheit. Ein Polizist stirbt, zwei weitere werden verletzt. Für seine Tat hat der "Reichsbürger" aus Mittelfranken jetzt seine Strafe bekommen.

Wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten ist ein sogenannter Reichsbürger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete die Tat des 50-Jährigen im mittelfränkischen Georgensgmünd als Mord und zweifachen versuchten Mord. Die Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert, was eine deutlich mildere Strafe bedeutet hätte.

Wolfgang P. hatte bei einem Polizeieinsatz Mitte Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Dabei starb ein Polizist, zwei weitere wurden verletzt. Die Spezialeinheit sollte helfen, die rund 30 Waffen im Haus von P. zu beschlagnahmen. Denn bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig.

Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal mit einem Lächeln. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis.

Angriff aus dem Hinterhalt

Der Fall hat ein Schlaglicht auf die Bewegung der "Reichsbürger" geworfen, die noch vor rund einem Jahr meist nur Insidern der Sicherheitsbehörden ein Begriff waren. Anhänger dieser Bewegung lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. P. selbst hatte Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.

Staatsanwalt Matthias Held hatte dem 50-Jährigen in seinem Plädoyer vorgeworfen, einen Angriff auf Polizisten von langer Hand geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er an jenem Morgen elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Dem widersprach Anwältin Susanne Koller und kritisierte den Einsatz als "dilettantisch" und unnötig.

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