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Todesfall Oury Jalloh: Vertuschung durch Polizei möglich


Todesfall Oury Jalloh
Oberstaatsanwalt hielt Vertuschung durch Polizisten für möglich

Von afp
Aktualisiert am 07.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Zelle im Polizeirevier Dessau-Roßlau: An diesem Ort starb 2005 der Asylbewerber Oury Jalloh gefesselt bei einem Feuer.Vergrößern des BildesZelle im Polizeirevier Dessau-Roßlau: An diesem Ort starb 2005 der Asylbewerber Oury Jalloh gefesselt bei einem Feuer. (Quelle: Peter Endig/dpa-bilder)
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2005 starb der Asylbewerber Oury Jalloh durch ein Feuer in einer Dessauer Polizeizelle. Eine Vertuschungstat von Polizeibeamten schien für den Leitenden Oberstaatsanwalt durchaus denkbar.

Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) berichtete, verwarf Oberstaatsanwalt Folker Bittmann in einem Vermerk vom April 2017 nicht nur die These eines Unfalltods Jallohs. Vielmehr beschreibe er konkret ein Szenario, wonach Beamte den Häftling angezündet haben könnten.

Das Motiv könnte demnach gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Auch hätten Ermittlungen zu früheren Todesfällen im Umfeld der Dessauer Polizei verhindert werden sollen. Bittmann stützt sich demnach auf Gutachter und die Ergebnisse eines 2016 unternommenen Brandversuchs, wonach der gefesselte Jalloh mit einer kleinen Menge Brandbeschleuniger übergossen und angezündet worden sei.

"Keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte"

Nachdem Bittmann Zweifel an der Unfallthese geäußert hatte, hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Sachsen-Anhalt das Verfahren im vergangenen Jahr der Dessauer Staatsanwaltschaft entzogen und den Fall Jalloh an die Staatsanwaltschaft Halle übertragen. Diese stellte das Ermittlungsverfahren im Oktober ein.

Halles leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer begründete dies damit, dass das Verfahren "keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben" habe. An der Unfallthese gibt es aber weiterhin massive Zweifel.

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