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Freiburg: Anwälte fordern lebenslange Haft für Joggerin-Mörder


"Ich halte ihn für ein Monster"
Frauenmörder von Endingen soll lebenslang in Haft

Von dpa
14.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte soll Anfang November 2016 eine 27 Jahre alte Joggerin in Endingen vergewaltigt und getötet haben.Vergrößern des BildesDer Angeklagte soll Anfang November 2016 eine 27 Jahre alte Joggerin in Endingen vergewaltigt und getötet haben. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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In einem Wald bei Endingen soll ein Lastwagenfahrer eine Frau vergewaltigt und getötet haben. Die Staatsanwaltschaft will den 40-Jährigen lebenslang hinter Gittern sehen.

Im Prozess um den Tod einer Joggerin in Endingen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte am Donnerstag auf Totschlag – allerdings ohne ein Strafmaß zu nennen. Das Motiv des Angeklagten sei unklar.

Der 40 Jahre alte Lastwagenfahrer aus Rumänien soll die Frau Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen vergewaltigt und getötet haben. Der dreifache Vater hatte die Tat zum Prozessauftakt zugegeben.

"Ich halte ihn für ein Monster"

Die Eltern der Ermordeten und der Ehemann treten im Prozess als Nebenkläger auf. Der Angeklagte sei allgemein gefährlich und gehöre für immer weggeschlossen, sagte ein Nebenkläger-Anwalt. "Ich halte ihn für ein Monster." Die Angehörigen des Opfers saßen mit im Gericht, teils flossen Tränen.

Dem 40-Jährigen wird auch der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich vorgeworfen. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden.

Die Forderung einer Sicherungsverwahrung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Endinger Prozess ist daher noch vorbehaltlich eines Urteils in dem österreichischen Fall. Eine Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten.

Das Freiburger Landgericht will voraussichtlich am Freitag in einer Woche (22. Dezember) sein Urteil sprechen.

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