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St. Gallen: Mutter wollte 4-Jährige zur "Sexsklavin" erziehen


Paar wollte Mädchen zur "Sexsklavin" machen

Von dpa
Aktualisiert am 16.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Eine beschädigte Kinderpuppe liegt auf dem Boden: Eine Mutter muss sich vor einem Schweizer Gericht verantworten, weil sie ihre vierjährige Tochter gequält hatte, um ihrem Liebhaber zu gefallen. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine beschädigte Kinderpuppe liegt auf dem Boden: Eine Mutter muss sich vor einem Schweizer Gericht verantworten, weil sie ihre vierjährige Tochter gequält hatte, um ihrem Liebhaber zu gefallen. (Symbolbild) (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-bilder)
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Eine Mutter quält ihr kleines Kind und schickt Videos davon an ihren deutschen Liebhaber. Sie sei dem Mann mit sadomasochistischen Neigungen hörig gewesen, sagt sie nun vor Gericht.

Ein Deutscher muss sich mit seiner Schweizer Freundin wegen sexueller Gewalt gegen eine Vierjährige vor Gericht verantworten. Die beiden sollen beabsichtigt haben, das kleine Mädchen zu einer "Sexsklavin" zu erziehen, hieß es in der Anklageschrift. Der Mann (53) stritt die meisten Vorwürfe nach Angaben von Gerichtsreportern am Donnerstag ab.

Das Verfahren vor dem Kreisgericht in St. Gallen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Mutter des Kindes (31) räumte ihre Schuld dagegen ein. Sie sei dem Mann hörig und von ihm besessen gewesen. Das Paar habe in einer sadomasochistischen Beziehung gelebt, hieß es in der Anklageschrift.

Die Frau habe eine Art Urkunde unterzeichnet, in der es hieß, sie trete dem Mann ihre "Rechte als menschliches Wesen" ab. Sie gab zu, dass sie dem Kind pornografische Bilder zeigte und es sexuell quälte. Sie habe ihrem Liebhaber davon Filme und Fotos geschickt. Der Missbrauch des Kindes begann nach Angaben der Anklage 2014 und dauerte monatelang. Sie sei in Therapie und schäme sich heute sehr, sagte die Angeklagte.

Der Liebhaber streitet jede Schuld ab

Der Mann räumte ein, sadomasochistische Neigungen zu haben. Er habe aber das Videomaterial mit den Quälereien der Kleinen nicht angeschaut und mit dem Missbrauch nichts zu tun. Die Mutter habe nicht auf seine Anweisung gehandelt. Er habe sie nur nicht kritisiert, weil er die Beziehung zu ihr aufrecht erhalten wollte. Der Staatsanwalt tat dies als Schutzbehauptungen ab. Das Mädchen habe heute schwere psychische Störungen.

Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für die Frau und fünf Jahren für den Mann. Während die Frau das Strafmaß akzeptierte, forderte der Verteidiger des Mannes, der in der Schweiz lebt, höchstens eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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