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Ermittlungen gegen Stefan Mappus wegen Untreue

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Ermittlungen gegen Stefan Mappus wegen Untreue

11.07.2012, 17:10 Uhr | t-online.de, dapd

Stefan Mappus steht unter Untreue-Verdacht - die Staatsanwaltschaft ermittelt (Quelle: dapd)

Stefan Mappus steht unter Untreue-Verdacht - die Staatsanwaltschaft ermittelt (Quelle: dapd)

Unsauberer Deal unter Freunden? Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus gerät in der Affäre um den umstrittenen Rückkauf der EnBW-Aktien unter Druck. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte mit, sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue eingeleitet.

Ermittelt wird zudem gegen den Deutschland-Chef von Morgan Stanley und Jugendfreund von Mappus, Dirk Notheis, der sein Amt derzeit ruhen lässt.

840 Millionen Euro zu viel bezahlt?

Mit der Aufklärung der Vorgänge ist derzeit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt, der im Dezember seine Arbeit abschließen will. SPD-Finanzminister Nils Schmid wollte noch am Mittwoch ein Gutachten vorstellen, dass belegen soll, dass das Land damals 840 Millionen Euro zu viel zahlte.

Grün-Rot klagt vor dem Schiedsgericht der internationalen Handelskammer wegen des aus seiner Sicht überhöhten Kaufpreises. Die das Land beratende Investmentbank Morgan Stanley hatte damals den Kaufpreis als angemessen gewertet. Kritik an ihrer Arbeit hatte die Investmentbank unlängst zurückgewiesen.

Geschäfts- und Büroräume durchsucht

50 Polizeikräfte durchsuchten nun fünf Wohnungen sowie fünf Geschäfts- und Büroräume in Pforzheim, Mühlacker, Bad Soden, Ettlingen, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Karlsruhe und Stuttgart. Unter anderem wurden schriftliche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft sieht in einem Gutachten des Landesrechnungshofs "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für den Tatverdacht, dass sich Mappus der Untreue und Notheis der Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht haben.

Keine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Ermittler stützen sich dabei auf die Beurteilung der Finanzexperten, wonach der Erwerb der Aktien am Energieunternehmen EnBW durch das Land nicht ordnungsgemäß vorbereitet und auf eine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet worden sei.

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Beim Kauf sei das "wichtige Landesinteresse" nur unzureichend begründet worden. Zudem habe das Verfahren Landesverfassung und Landeshaushaltsordnung verletzt. Es gebe es außerdem zureichende "Anhaltspunkte für einen dem Land entstandenen Vermögensnachteil".

4,7-Milliarden-Euro-Deal

Es gebe keine "nachvollziehbaren Gründe", warum der Vertrag nicht zu einem Kaufpreis von 39,90 Euro pro Aktie - der Preisuntergrenze des Eigentümers - abgeschlossen wurde. Das Land zahlte pro Aktie 41,50 Euro. Auch durch die Entscheidung für Morgan Stanley als Beraterbank könnte dem Land ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, hieß es.

Der CDU-Politiker Mappus hatte im Jahr 2010 unter der Regie des damaligen Morgan-Stanley-Deutschlandchefs Notheis über 45 Prozent der Aktien des baden-württembergischen Stromversorgers EnBW für knapp 4,7 Milliarden Euro vom französischen Energieunternehmen EdF zurückgekauft.

Rüge vom Landesrechnungshof

Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde später vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Darüber hinaus rügte der Landesrechnungshof, dass Rechtsvorschriften grob verletzt worden seien und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht ausreichend geprüft worden sei.

Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Gefängnis. Für besonders schwere Fälle können es sogar zehn Jahre Haft werden.

Anwälte weisen Vorwürfe zurück

Die Anwälte des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten wiesen die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. Stephan Holthoff-Pförtner und Christoph Kleiner äußerten sich überzeugt, dass das Ermittlungsverfahren "mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden wird".

Der CDU-Politiker habe "ausschließlich im Interesse des Landes Baden-Württemberg" gehandelt. "Einem Ministerpräsidenten werden richtiger- und notwendigerweise weite Handlungsspielräume bei seinem Regierungshandeln eingeräumt, gegen die unser Mandant in keiner Weise verstoßen hat", erklärten die Anwälte. Es werde sich herausstellen, "dass der vereinbarte Kaufpreis angemessen war".

11.07.2012, 17:10 Uhr | t-online.de, dapd

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