18.07.2013, 09:29 Uhr | Von Jochen Neumeyer, dpa
Hartes Ringen im NSU-Prozess: Am 24. Verhandlungstag haben die Verteidiger von Beate Zschäpe alles daran gesetzt, die belastenden Aussagen des Angeklagten Holger G. zu entkräften. Der Kronzeuge ist wahrscheinlich am gefährlichsten für die Hauptangeklagte; im Ermittlungsverfahren beschrieb er Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied der Terrorzelle. Vor Gericht allerdings hat der mutmaßliche NSU-Helfer zu den Tatvorwürfen nur eine vorbereitete Erklärung verlesen.
Das Gericht behalf sich damit, den Vernehmungsbeamten als Zeugen zu hören, das ist in solchen Fällen üblich. Es war ein äußerst selbstbewusster Auftritt - zunächst. Das fing schon mit den Personalien an: "Beruf: Polizeibeamter?" fragte der Vorsitzende Richter - "Kriminalbeamter", korrigierte der Zeuge. Anzug, Krawatte, polierte Glatze, dazu die Statur eines Kickboxers - der ganze Auftritt signalisierte: Ich bin nicht irgendein Polizist, ich bin ein Top-Ermittler des BKA.
Bereits am Dienstag hatte der BKA-Beamte im Wesentlichen die Aussagen von Holger G. wiedergegeben; damit sind sie in das Gerichtsverfahren eingeführt. Das sah nicht so gut aus für Zschäpe. Als selbstbewusst, bestimmend, gelegentlich auch gewalttätig habe G. die Hauptangeklagte geschildert. Heute nun versuchten Zschäpes Verteidiger, dieses Bild zu korrigieren. Dabei zielten sie auf zwei Angriffspunkte: zum einen die Genauigkeit der Vernehmungsprotokolle, zum anderen die Glaubhaftigkeit von Holger G. selbst.
Es wurde eine Vernehmung für Feinschmecker - eine Art Schachspiel. Verteidiger Wolfgang Heer beginnt mit Details: Warum bei einer längeren Befragung von Holger G. nur so wenig protokolliert wurde? Wie das Protokoll zustande kam? Wer ihn über seine Rechte belehrt habe? Wer den Vernehmungsraum zugewiesen habe? Wann zum ersten Mal über die Kronzeugenregelung gesprochen wurde?
Der BKA-Mann kommt ins Schwimmen, fühlt sich angegriffen. "Wir haben keine bösen Sachen mit Herrn G. gemacht", sagt er. "Es war 'ne ganz normale Vernehmung." An manche Dinge kann er sich aber nicht mehr erinnern. Ob G. gesagt habe, wie lange er bei der Übergabe einer Waffe in der Wohnung der drei war? "Wenn's nicht im Protokoll steht, dann Nein - oder zumindest nicht so weit, dass wir es aufgenommen haben." Wie lange sie über die Waffenübergabe gesprochen hätten, will Heer wissen. Der Ermittler weiß es nicht. Heer hat ihn in der Ecke. "Herr Zeuge, erinnern Sie sich bitte!"
Und schließlich sagt der Herr Zeuge ein paar Dinge, über die sich Zschäpes Verteidiger freuen dürften: Im Protokoll habe er jeweils die Aussagen zusammengefasst. "Wenn ich wortwörtlich protokolliere, dann gibt's ... hm, dann hätte ich ein Protokoll, das so durcheinander ist, dass ich mit dem auch nichts anfangen kann." Und: "Mit den Zeiten hat der Herr G. eh immer so seine Probleme gehabt, mit diesen zeitlichen Einordnungen." Die Aussage des mutmaßlichen NSU-Gehilfen ist damit nicht aus der Welt. Aber Zschäpes Anwälte werden wohl sagen, dass sich damit nichts gegen ihre Mandantin beweisen lässt.
Am Ende der Verhandlung musste sich dann das Gericht Kritik aus den Reihen der Nebenkläger anhören. Die "Struktur und Nachvollziehbarkeit" der Beweisaufnahme sei gefährdet, brachte Nebenklage-Anwalt Alexander Kienzle vor. Mehrere Morde der NSU-Terroristen werden derzeit parallel verhandelt, außerdem weitere Tatkomplexe wie die Brandstiftung in der Zwickauer Wohnung der Gruppe. Kienzle beantragte, die Zeugen künftig nach der "sachlogischen Reihenfolge" zu laden. Hinter den Kulissen hatten Verfahrensbeteiligte schon seit längerem Unverständnis über die Art der Beweisaufnahme geäußert. Kienzle ist aber der Erste, der das in grundsätzlicher Form im Prozess thematisiert.
Richter Manfred Götzl reagierte gereizt: "Haben sie schon mal an den Urlaub von verschiedenen Zeugen gedacht?" Er wirkte sichtlich getroffen. "Wir kämpfen mit praktischen Schwierigkeiten."
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18.07.2013, 09:29 Uhr | Von Jochen Neumeyer, dpa
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