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Gewährleistungsausschluss beim Kauf von privat

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Gewährleistungsausschluss beim Kauf von privat

| mk (CF)

Im Gegensatz beim Autokauf vom Händler ist der so genannte "Gewährleistungsausschluss" bei der Abnahme von einem privaten Verkäufer wirksam. Dieser kleine, aber feine Unterschied hat besonders bei älteren Fahrzeugen eine hohe Relevanz, da nicht selten Streitigkeiten rund um Mängel und Schäden entfachen.

Kauf von privat unterliegt eigenen Gesetzen

Wer einen Gebrauchtwagen beim Händler kauft, hat grundsätzlich Anspruch auf eine zwölf Monate lange Gewährleistung. Die Gesetze, die diesen Umstand regeln, sind erfreulicherweise sehr verbraucherfreundlich ausgelegt: So geht man bei einem Schade, der sich innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Autokauf bemerkbar macht, grundsätzlich von der Verantwortung des Händlers aus. Dementsprechend muss dieser ohne Wenn und Aber für die Ausbesserung aufkommen – etwaige Vertragsvermerke über einen Gewährleistungsausschluss sind unwirksam.

Bei einem Kauf von privat sieht dies deutlich anders aus: Sofern explizit im Kaufvertrag verzeichnet und vom Käufer entsprechend akzeptiert, gilt ein Gewährleistungsausschluss als wirksam. Die Gerichte beschäftigen sich regelmäßig mit entsprechenden Streitigkeiten und haben mittlerweile sogar eindeutig geregelt, dass der Gewährleistungsausschluss von privat auch für schwerste Mängel gilt.

Augen auf bei privaten Anbietern

Bei einem Gebrauchtwagen-Kauf von privat geht der Käufer dementsprechend ein erhöhtes Risiko ein. Umso mehr sollten Sie in einem solchen Fall dem jeweiligen Fahrzeug richtig auf den Zahn fühlen. Sofern sich Ihr KFZ-Know-How in Grenzen hält, holen Sie einen versierten Bekannten zur Hilfe oder investieren Sie in einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Andernfalls könnte sich das vermeintliche Schnäppchen bereits nach wenigen Monaten zu einer Kostenfalle entwickeln, deren Last Sie leider nicht auf den ursprünglichen Verkäufern umlegen können. Wichtiges Randdetail: Ist kein Gewährleistungsausschluss vereinbart, muss auch der Privatverkäufer haften.

Quelle: mk (CF)

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